Herstellkosten des Umsatzes (HKU)
Die Herstellkosten des Umsatzes (kurz HKU) sind für die Berechnung der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten nötig.
Grundlage für die Berechnung ist der Betriebsabrechnungsbogen (BAB), aus
dem die benötigten Gemeinkostenzuschlagssätze entnommen werden.
Herstellkosten des Umsatzes - Formel:
Beispiel: Berechnung der Herstellkosten des Umsatzes
Es sollen die Herstellkosten des Umsatzes berechnet werden. Es liegen folgende Ausgangsdaten vor:
Fertigungsmaterial: 1.450.000 €
Fertigungslöhne: 1.920.000 €
Minderbestand: 22.000 €
K-Zuschlagssatz f. Material: 20,5 %
GK-Zuschlagssatz f. Fertigung: 115 %
Vorgehensweise:
Als erstes berechnen wir die Herstellkosten der Erzeugung, in dem wir
die Materialkosten (Fertigungsmaterial + Materialgemeinkosten) und
Fertigungskosten (Fertigungslöhne + Fertigungsgemeinkosten) addieren.
Wenn wir dann die Bestandsveränderungen (Mehrbestand wird subtrahiert
und Minderbestand wird addiert) reinrechnen, erhalten wir die
Herstellkosten des Umsatzes.
Um jetzt die gesamten Selbstkosten eine Abrechnungsperiode (Monat, Jahr)
zu erhalten, müssen wir die Gemeinkosten für Verwaltung und Vertrieb
noch draufrechnen.
Wie das funktioniert, erfahrt ihr hier: Selbstkosten des Umsatzes
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