Flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis (Grenzplankostenrechnung)


Um die Schwächen der Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis (Proportionalisierung der Fixkosten, keine Informationen für die Kalkulation und Preisfindung) auszugleichen, geht die flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis, auch Grenzplankostenrechnung genannt, konsequent den Weg der Kostenaufspaltung.

Die Fixkosten werden bei der Grenzplankostenrechnung nicht auf den Kostenträger umgelegt, kalkuliert wird also nur auf Basis der variablen Kosten je Kostenträger, der sogenannten Grenzkosten, während die Fixkosten aus den Kostenstellen als eine Summe in die Kostenträgerzeitrechnung aufgenommen werde.

Hierdurch werden den Kostenträgern nur ihre eigenen variablen Anteile zugerechnet, die Plankosten basieren damit nur auf variablen Kosten, hierdurch entfällt die Beschäftigungsabweichung, denn unabhängig vom Beschäftigungsgrad entsprechen die verrechneten Plankosten den Sollkosten.

Beispiel für die Grenzplankostenrechnung:

Planbeschäftigung: 10.000 Stück
Fixe Plankosten: 50.000 Euro
Variable Plankosten: 150.000 Euro
Plankosten pro Stück: 150.000 Euro / 10.000 Stück = 15 Euro/Stück
Istbeschäftigung: 4.000 Stück
Istkosten: 120.000 Euro
Sollkosten: 50.000 Euro + 15 Euro/Stück * 4.000 Stück = 110.000 Euro
Verrechnete Plankosten: 4.000 Stück * 15 Euro/Stück = 60.000 Euro
Gesamtabweichung: 120.000 Euro – 60.000 Euro = 60.000 Euro
Verbrauchsabweichung: 120.000 Euro – 110.000 Euro = 10.000 Euro
Die Differenz von 50.000 Euro stellt den Fixkostenblock dar, der in einer Summe in die Kostenträgerzeitrechnung übernommen wird.

Damit ist die Grenzplankostenrechnung besser geeignet, um die Kosten zu kontrollieren und Entscheidungen, etwa zu Marktpreisen neuer Produkte, zu unterstützen.

Zusammenfassung Grenzplankostenrechnung:

In der Grenzplankostenrechnung

  • wird sowohl auf Kostenstellen- wie auf Kostenträgerebene zwischen fixen und variablen Kosten unterschieden,
  • werden Plankosten nur auf Basis der variablen, also proportionalen Kosten ermittelt,
  • findet keine Proportionalisierung der Fixkosten statt, diese werden in einer Summe in die Ergebnisrechnung übernommen,
  • gibt es keine Beschäftigungsabweichung, die Verbrauchsabweichung stellt eine sinnvolle Option für die Kostenkontrolle und Kostensteuerung dar.
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