Zuschlagssätze - Gemeinkostenzuschlagssätze


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Zuschlagssätze sollen anfallende Gemeinkosten möglichst genau auf einzelne Produkte übertragen. Nur so ist es letztlich möglich, deren Wirtschaftlichkeit zu überprüfen und adäquate Preise zu bestimmen.

Was sind Zuschlagssätze?

In produzierenden Unternehmen fallen eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten an. Letztlich lassen sich diese immer in zwei grundlegende Kategorien unterteilen:

  • Einzelkosten: Diese Kosten sind einem bestimmten Produkt direkt zurechenbar. Es kann sich beispielsweise um Materialaufwendungen oder Löhne von Fertigungsmitarbeitern handeln.
  • Gemeinkosten: Die Gemeinkosten fallen hingegen nicht für ein spezifisches Produkt, sondern für generelle Prozesse an. Beispielsweise verkaufen Vertriebsmitarbeiter nicht nur eines der Produkte, sondern mehrere bzw. alle.


Das Problem:
Kalkuliert ein Unternehmen bei den einzelnen Produkten nur die Einzelkosten ein, erfolgt eine zu niedrige Ansetzung des Preises. Schließlich verursachen die einzelnen Produkte auch immer Gemeinkosten, die in die Kostenkalkulation der einzelnen Güter einfließen müssen.

Genau dieses Problem soll durch sogenannte Zuschlagssätze gelöst werden. Vereinfacht gesprochen schlägt das Controlling für jede Hauptkostenstelle – beispielsweise Material oder Fertigung – einen bestimmten Zuschlagssatz auf, der sich wiederum auf die anfallenden Einzelkosten bezieht. Zwar kann so keine zu 100 Prozent genaue Umrechnung der Gemeinkosten auf die einzelnen Produkte bzw. Kostenstellen erfolgen, die Genauigkeit ist aber doch ausreichend hoch, um hieraus entsprechende Rückschlüsse auf Preisbildung und Wirtschaftlichkeit ziehen zu können.

Materialgemeinkostenzuschlagssatz (MGKZ)



Bestimmte Materialkosten lassen sich nicht direkt einzelnen Produkte zuordnen. Hierzu gehört beispielsweise Strom, weil die Stromabrechnung für den Betrieb zentral erfolgt. Aus diesem Grund werden die Materialgemeinkosten durch den Materialgemeinkostenzuschlagssatz entsprechend auf die einzelnen Produkte umgerechnet.

Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz (FGKZ)



Auch in der Fertigung fallen Gemeinkosten an. So gibt es Mitarbeiter, die nicht nur an einer Maschine arbeiten, sondern für die Überwachung des gesamten Produktionsprozesses zuständig sind.

Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz (VtrGKZ)



Besonders in kleineren Unternehmen ist der Vertrieb nicht in einzelne Abteilungen gegliedert, sondern für den gesamten Verkauf zuständig. Entsprechend können die Gehälter einzelner Mitarbeiter nicht einfach einem Produkt zugeordnet werden, weil der Mitarbeiter seine Arbeitszeit individuell auf den Vertrieb der einzelnen Produkte aufteilt.

Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz (VwGKZ)


Verwaltungskosten sind die klassischsten Gemeinkosten. Sie fallen beispielsweise für Mitarbeiter des Controllings oder die Rechtsabteilung an.


Wie werden die Herstellkosten des Umsatzes berechnet?



Die ermittelten Zuschlagssätze werden anschließend im BAB eingetragen. Sie sind später von elementarer Bedeutung in der Kostenträgerrechnung.

 

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