Zusatzkosten


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Im internen Rechnungswesen unterscheidet man zwischen verschiedenen Kostenarten – den Grundkosten, den Anderskosten und den Zusatzkosten.

Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei den Zusatzkosten die „zusätzlich“ zu den in der Finanzbuchhaltung gebuchten Aufwendungen verrechnet werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel der kalkulatorische Unternehmerlohn, die kalkulatorischen Zinsen oder auch die kalkulatorische Miete.

Die Unterscheidung zwischen Zusatzkosten und Anderskosten liegt darin, dass bei den Zusatzkosten keine Aufwandsbuchung gegenübersteht, wobei bei den Anderskosten zwar eine Buchung getätigt wurde, aber die Wertansätze anders sind.

Unterschied Anderskosten und Zusatzkosten

Eine Maschine steht durch vorgenommene Teilwertabschreibungen nur noch mit einem geringen Wert in der Bilanz, so dass die Abschreibung nur bei 5.000 € jährlich liegt. Die Neuanschaffung dieser Maschine würde aber bei 200.000 € liegen. Mit einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren liegt also die jährliche Afa bei 20.000 €.

In der Kostenrechnung sollten daher die 20.000 € zugrunde gelegt werden. Die tatsächlichen Aufwendungen werden also in der Kostenrechnung geändert – man spricht demnach von Anderskosten

Falls die Maschine bereits abgeschrieben ist, wird in der Buchhaltung keine Buchung mehr vorgenommen. In dem Fall würde es sich bei den 20.000 € um eine reine kalkulatorische Abschreibung handeln, wobei sie dann als Zusatzkosten bezeichnet werden.

Die wichtigsten Zusatzkosten

  • kalkulatorischer Unternehmerlohn
    Gerade bei Personengesellschaften wird das Gehalt des Unternehmers oder der Unternehmer nicht als Aufwand gebucht. Trotzdem müssen die Ausgaben als Kosten berücksichtigt werden, um letztendlich einen entsprechend hohen Gewinn erwirtschaften zu können. Bei Kapitalgesellschaften erübrigt sich diese Buchung, da die Geschäftsführergehälter als Aufwand gebucht werden, und somit aus der Buchhaltung abgelesen werden können.
  • Kalkulatorische Zinsen
    Bringt ein Unternehmer Eigenkapital in sein Unternehmen ein, wird davon ausgegangen, dass er neben seinem Gewinn auch eine Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaften möchte. Schließlich steht als Argument dagegen, dass er zum einen Zinsen erhalten würde, falls er das Kapital anderweitig anlegt, und zum anderen dem Unternehmen Zinsen für Fremdkapital entstehen würden, falls das Kapital anderweitig beschafft werden müssten. Wie hoch diese Zinsen sind, muss natürlich jedes Unternehmen selbst entscheiden.
  • Kalkulatorische Miete
    Stellt ein Unternehmer seinem Unternehmen die Räumlichkeiten kostenfrei oder verbilligt zur Verfügung, sollte eine kalkulatorische Miete eingerechnet werden. Auch hier stehen keine tatsächliche Aufwendungen gegenüber.

Wichtigkeit der Zusatzkosten

Viele Unternehmer verzichten in Zeiten in denen der Wettbewerb und somit der Kostendruck immer größer wird auf die Einbeziehung dieser Zusatzkosten. Tatsächlich kann es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sinnvoll sein, diese kalkulatorischen Kosten niedriger anzusetzen, oder etwa die kalkulatorischen Zinsen ganz wegzulassen, um einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen.

Langfristig ist diese Denkweise allerdings sehr gefährlich. Denn letztendlich kann ein Unternehmen nur dauerhaft existieren, wenn der oder die Unternehmer einen entsprechenden Gewinn erwirtschaften, der auch ihr privates Auskommen gewährleistet.
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