Kalkulierter Ehegattenlohn


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Unternehmen können in der innerbetrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung einen kalkulierten Ehegattenlohn ansetzen, wenn der Ehepartner des Unternehmers eine Tätigkeit im Unternehmen ausführt, hierfür aber nicht direkt entlohnt wird.

Ansetzung des kalkulierten Ehegattenlohns

Viele Unternehmen sind in Deutschland noch immer inhabergeführt. Immer wieder kommt es dabei vor, dass nicht nur der Unternehmer selbst, sondern auch seine Verwandten – oftmals der Ehemann oder die Ehefrau – Tätigkeiten im Unternehmen übernimmt. Für diese Arbeiten fallen meist keine direkten Kosten an, weil diese indirekt über das Gehalt des Unternehmers selbst abgegolten werden. Aber: Rein theoretisch müsste der Unternehmer für die durchgeführten Tätigkeiten einem Mitarbeiter ein Gehalt zahlen, wenn diese Aufgaben nicht von den Verwandten übernommen würden.

Genau aus diesem Grund kann innerbetrieblich ein kalkulierter Ehegattenlohn angesetzt werden. Zwar taucht dieser unter keinen Umständen in der Bilanz auf, er hat aber sehr wohl einen Einfluss auf die Preisbildung. Wenn der Ehegattenlohn nicht einkalkuliert wird, liegt die Preisuntergrenze für Produkte oft unter dem tatsächlichen Wert. Sollte der Ehegatte dann nicht mehr im Unternehmen arbeiten, muss der Unternehmer einen „externen“ Mitarbeiter für die Tätigkeiten einstellen. Weil dieser ein reales Gehalt bekommt, müssen anschließend die Preise für die Produkte erhöht werden.

Merke: Was ist der kalkulierte Ehegattenlohn?

Den kalkulierten Ehegattenlohn setzen Unternehmen an, wenn Angehörige des Unternehmers ohne Gehalt oder Lohn Tätigkeiten im Unternehmen ausüben.

Beispiel für den kalkulierten Ehegattenlohn

Das Unternehmen von Max Mustermann ist in den letzten Monaten stark gewachsen. Aus diesem Grund wird die Buchhaltung immer umfangreicher, die Abteilung ist überfordert. Weil der Sohn von Max Mustermann allerdings BWL im Master studiert, kann er einfache Aufgaben im Unternehmen übernehmen. Hierfür erhält der Sohn allerdings kein Gehalt, schließlich zahlt Max Mustermann ohnehin alle Studiengebühren und die Miete.

Mustermann ist allerdings klar, dass ein richtiger Mitarbeiter ein Gehalt erhalten würde – und das hätte wiederum Einfluss auf die Preisbildung. Insofern setzt der Unternehmer im Controlling einen kalkulierten Ehegattenlohn von 2.000 Euro pro Monat an, was entsprechend in der Preisbildung der Produkte berücksichtigt wird. Allerdings hat dieser Wert keinen Einfluss auf das Jahresergebnis an sich.

Vollbeschäftige Angehörige müssen entlohnt werden

Nicht mehr rein kalkulatorisch ist der Ehegattenlohn hingegen dann, wenn die eigenen Angehörigen tatsächlich Vollzeit im Unternehmen arbeiten. Zwar ist dies in der Praxis durch externe Stellen kaum zu überprüfen, laut dem Gesetzgeber müssen Angehörige dann aber marktgerecht entlohnt werden. Nicht zulässig ist es dabei wiederum, den Angehörigen überproportional viel Gehalt zu zahlen, um sich steuerliche Vorteile zu sichern. Ein Beispiel:

  • Max Mustermann verdient als Unternehmer 100.000 Euro pro Jahr. Somit zahlt er den Grenzsteuersatz von 42 Prozent, seine Steuerlast ist entsprechend hoch und liegt bei rund 40.000 Euro.
  • Sein Sohn bezieht hingegen kein Gehalt und wird deshalb im Unternehmen angestellt.
  • Tatsächlich arbeitet der Sohn von Mustermann nur rund 10 Stunden pro Woche im Unternehmen.
  • Das Gehalt wird allerdings auf 50.000 Euro pro Jahr festgelegt und durch eine Reduzierung des Unternehmerlohns von Mustermann auf ebenfalls 50.000 Euro finanziert.
  • Sohn und Vater zahlen jetzt beide einen Grenzsteuersatz von rund 38 Prozent, die Steuerlast liegt pro Person bei etwa 15.000 Euro.
  • Insgesamt liegt die zu zahlende Einkommensteuer damit nur noch bei 30.000 Euro.


Dieser Mechanismus fällt allerdings unter den Straftatbestand der Steuerhinterziehung und wird entsprechend geahndet bzw. strafrechtlich verfolgt.

Kalkulierter Ehegattenlohn – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Der kalkulierte Ehegattenlohn kann intern in die Kosten- und Leistungsrechnung einfließen
  • Er fällt an, wenn Angehörige unentgeltlich im Unternehmen arbeitet
  • Sollte der Angehörige allerdings Vollzeit im Unternehmen arbeiten, ist ein realer Lohn anzusetzen
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