Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Der kalkulatorische Unternehmerlohn stellt einen fiktiven Kostenpunkt dar. Er kann von Unternehmen dann einkalkuliert werden, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig der Hauptanteilseigner des Unternehmens ist und hierfür kein direktes Entgelt erhält.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn in Kapitalgesellschaften
Noch immer sind in Deutschland viele Unternehmen inhabergeführt. Das kann sowohl bei Kapitalgesellschaften als auch bei Personengesellschaften der Fall sein. Allerdings erhalten die Unternehmer, die in diesem Fall auch Geschäftsführer sind, für ihre Tätigkeit keine feste Entlohnung. Vielmehr beteiligen sie sich selbst am Unternehmensgewinn und zahlen sich beispielsweise Boni oder ein monatliches Fixgehalt.
Andere Unternehmen verfügen hingegen über einen solchen „externen“ Geschäftsführer, der jedoch keine Anteile am Unternehmen besitzt. Würde der inhabergeführte Konzern einen solchen Geschäftsführer einstellen, so fielen hierfür Kosten an. Genau in dieser Höhe darf der sogenannte kalkulatorische Unternehmerlohn von inhabergeführten Betrieben angesetzt werden. Dadurch soll der Nutzenentgang des Einsatzes des Unternehmers selbst in einem anderen Tätigkeitsfeld berücksichtigt werden. Beispielsweise könnte der Unternehmen auch ausschließlich den Vertrieb leiten, wenn ein Geschäftsführer eingesetzt würde.
Der kalkulatorische Unternehmerlohn fällt dann an, wenn ein Unternehmen vom Unternehmer selbst geführt wird und dieser hierfür keine feste Entlohnung erhält.
Berechnen des kalkulatorischen Unternehmerlohns
Die Ermittlung des kalkulatorischen Unternehmerlohns ist in der Praxis alles andere als trivial. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass sich das Gehalt wie folgt bestimmt:
- Durchschnittliches Gehalt eines Geschäftsführers in anderen Unternehmen
- Unternehmensgröße und Branche sind dabei zu berücksichtigen
Allerdings liegen hierüber nur selten gesicherte Informationen vor. Zudem ist es schwierig, ein wirklich gleichwertiges Unternehmen zu finden, das mit dem eigenen 1:1 verglichen werden kann. Insofern können lediglich Näherungswerte errechnet werden.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn im Rechnungswesen
Sogenannte kalkulatorische Kosten können von Unternehmen zwar in der Kostenrechnung verrechnet werden, sie wirken sich jedoch nicht auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss auf. Schließlich fallen die Kostenpunkte nur fiktiv an und sind oft nicht genau definierbar. Für die interne Kostenkalkulation haben kalkulatorische Kosten allerdings einen hohen Stellenwert und beeinflussen insbesondere die Preisbildung für einzelne Produkte.
Ohne die kalkulatorischen Kosten würde die Preisuntergrenze in aller Regel zu niedrig kalkuliert, was vor allem für kalkulatorische Mieten und Pachten gilt. Aber auch der kalkulatorische Unternehmerlohn hat – vor allem in kleineren Betrieben – einen entscheidenden Einfluss auf den Preis. Ein Beispiel:
- Ein kleiner Betrieb mit 5 Mitarbeitern produziere individuell angefertigte Möbel.
- Für die Mitarbeiter, das Material und alle anderen Aufwendungen fallen Kosten von 200.000 Euro pro Monat an.
- Verkauft werden insgesamt nur 100 Möbelstücke.
- Auf Basis dieser Berechnung würde das Unternehmen bei einem Durchschnittspreis von 2.000 Euro pro Möbel kostendeckend
- Allerdings bliebe dann kein Gewinn mehr für den Unternehmer selbst übrig. Insofern wird der kalkulatorische Unternehmerlohn von 10.000 Euro pro Monat mit in die Berechnung aufgenommen.
- Somit liegt der kostendeckende Preis pro Möbelstück tatsächlich bei 2.100 Euro.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist ein Kostenpunkt, der im internen Rechnungswesen erfasst werden kann
- Er fällt bei inhabergeführten Unternehmen an
- Zwar taucht der Kostenpunkt nicht im Jahresabschluss auf, er hat aber einen Einfluss auf die Preisbildung
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