Kalkulatorische Zinsen


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Kalkulatorische Zinsen sind ein Bestandteil der kalkulatorischen Kosten und fallen – rein hypothetisch – für das Eigenkapital an, das von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt wird. Denn theoretisch hätten die Gesellschafter ihr Geld auch am Kapitalmarkt anlegen können, wofür sie dann Zinsen erhalten hätten.

Aufgabe der kalkulatorischen Zinsen

Es gibt verschiedene Kostenarten, die nicht als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung von Unternehmen auftauchen dürfen. Sie müssen aber trotzdem in der Kalkulation der Kostenrechnung aufgeführt werden, etwa um bestimmte interne Kennzahlen zu erstellen. Auch auf die eigentliche, unternehmensinterne Preiskalkulation der Güter haben diese Kostenpunkte einen entscheidenden Einfluss, obwohl sie nicht bilanziert werden dürfen. Neben den kalkulatorischen Mieten, dem Unternehmerlohn und Wagnissen gehören auch die kalkulatorischen Zinsen zu dieser Kategorie.

Der Grundgedanke der kalkulatorischen Zinsen besteht darin, dass auch Eigenkapital theoretisch verzinst werden müsste. So können die Unternehmen dank der kalkulatorischen Zinsen letztlich das Betriebsergebnis errechnen, das rein aus der operativen Tätigkeit erwirtschaftet worden ist und über die Verzinsung am Kapitalmarkt hinausgeht. Insbesondere die Gesellschafter können so beurteilen, ob sich Investitionen in das Unternehmen überhaupt lohnen oder die Anlage am Kapitalmarkt unter Umständen sogar rentabler wäre.

Zusammenfassung: Was sind kalkulatorische Zinsen?

Mit den kalkulatorischen Zinsen wird dargestellt, wie hoch der Unternehmensgewinn wäre, wenn das Eigenkapital verzinst werden müsste.

Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen (Durchschnittswertmethode)

Kalkulatorische Zinsen zu berechnen, ist in der Praxis alles andere als trivial. Denn durch die Abnahme des eigentlichen Finanzierungsbedarfs – wiederum bedingt durch kalkulatorische Abschreibungen – sind diese Kosten von Jahr zu Jahr rückläufig. Allerdings müssen sie die für die Preiskalkulation trotzdem auf den Durchschnitt und über die gesamte Nutzungsdauer zurückgerechnet werden. Das Problem:

  • Der tatsächliche Zinsbedarf ist in der ersten Hälfte der Nutzungsdauer höher als im Durchschnitt.
  • Dadurch verbleiben weniger Mittel für die Zwecke der kalkulatorischen Abschreibung.
  • Somit beträgt der durchschnittliche Finanzierungsbedarf wiederum mehr als 50 Prozent der eigentlichen Anschaffungskosten.


Dieses Prinzip ist mit dem der Annuitätendarlehen vergleichbar, bei denen zu Beginn der Kreditlaufzeit höhere Zinsaufwendungen anfallen als zum Schluss.

Insofern nutzen Unternehmen meist die sogenannte Durchschnittswertmethode, um die genauen kalkulatorischen Zinsen zu ermitteln. Die Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals erfolgt nach der Formel:

Durchschnittlich gebundenes Kapital = (Anschaffungskosten + Restwert) / 2

Den kalkulatorischen Zins an sich können Unternehmen dann auf verschiedenen Wegen berechnen. Wenn sich das Unternehmen ohnehin zum Großteil aus Fremdkapital finanziert, wird einfach der durchschnittliche Fremdkapitalzins herangezogen. Bei überwiegender Eigenkapitalfinanzierung nutzt das Controlling den marktüblichen Zins für Kredite an Kreditnehmer mit hoher Bonität (bspw. den Zins für deutsche Staatsanleihen). Handelt es sich um eine Mischfinanzierung, nutzen die Unternehmen den gewogenen Durchschnittszinssatz.

Info: Handelsrechtliche Behandlung der Zinsen

Auch wenn das Unternehmen die kalkulatorischen Kosten in den internen Herstellungskosten verwendet, so ist ein steuer- oder handelsrechtlicher Ausweis explizit nicht möglich.

Kalkulatorische Zinsen – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die kalkulatorischen Zinsen fallen (rein fiktiv) auf das Eigenkapital von Unternehmen an
  • So soll die Wirtschaftlichkeit des Konzerns genauer dargestellt werden können
  • Es ist nicht zulässig, die kalkulatorischen Zinsen bilanziell zu verbuchen
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