Privatentnahmen


Kontoname Privatentnahmen
Kontenart Unterkonto vom Eigenkapital
Erläuterung Entnahmen des Unternehmers für private Zwecke aus der Kasse bzw. Zahlungen für private Zwecke über das Betriebskonto „Bank“ stellen Privatentnahmen dar. Zu den Privatentnahmen zählen auch die unentgeltliche Entnahme von Erzeugnissen und die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs. Privatentnahmen mindern das Eigenkapital. Sie können nur vom Einzelunternehmer, von OHG-Gesellschaftern und von Vollhaftern in einer KG vorgenommen werden. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) gibt es kein Konto „Privatentnahmen“
Beispiele und Buchung 1. Ein Unternehmer überweist die Vorauszahlung für die Einkommens-und Kirchensteuer durch Banküberweisung.
Privatentnahme an Bank

2. Ein Unternehmer entnimmt aus dem Fertigwarenlager Erzeugnisse für private Zwecke.
Privatentnahme
an Entnahme von Gegenständen und Leistungen
an Umsatzsteuer

3. Der private Nutzungsanteil des Unternehmers für das Geschäftsfahrzeug wird lt. Fahrtenbuch erfasst.
Privatentnahme
an Entnahme von Gegenständen und Leistungen
an Umsatzsteuer
Kontenabschluss
Eigenkapital an Privatentnahmen
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