Löhne / Gehälter
Die Bruttolöhne und Bruttogehälter stellen für den Arbeitgeber Aufwendungen dar. Er ist verpflichtet vom Bruttoverdienst die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag und den Arbeitnehmeranteil zu den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege, Arbeitslosenversicherung) einzubehalten und abzuführen.
Bruttolohn,-Gehalt
- Summe Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag)
- Summe Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung
= Nettolohn, - Gehalt
Konto "Lohne / Gehälter" im Überblick:
Kontoname | Löhne/Gehälter |
Kontenart | Aufwandskonto |
Erläuterung | Die Summe Steuern ist bis zum 10.des folgenden Monats an das Finanzamt abzuführen (s. Konto „ Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden). Die Summe Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung und der Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (s. Konto „ Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung“ ) sind am drittletzten Bankarbeitstag an die Sozialversicherungsträger zu überweisen (s. Konto „SV Beitragsvorauszahlungen“). |
Beispiele und Buchung | Buchung am Tag der Lohn,-Gehaltzahlung, Banküberweisung (in der Praxis werden für Löhne bzw. Gehälter getrennte Aufwandskonten eingerichtet): Löhne, Gehälter
an Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden an SV Beitragsvorauszahlungen an Bank |
Kontenabschluss |
Löhne/Gehälter an Gewinn- und Verlustkonto (GuV)
|
Diese Artikel könnten dir auch weiterhelfen: