Realisationsprinzip


Das Realisationsprinzip ist neben dem Imparitätsprinzip das zweite Kernstück des allgemeinen buchhalterischen Prinzips der Vorsicht.


Das Realisationsprinzip bestimmt den Zeitpunkt, wann und mit welchem Wert Gewinne und Verluste als realisiert zu betrachten sind und in die Bilanz einfließen.


Zentrale Aussage des Realisationsprinzips ist: Gewinne und Verluste dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie auch durch entsprechende Umsätze tatsächlich realisiert worden sind.

In der deutschen Rechtssprechung wird der Begriff Realisationsprinzip meist gleichbedeutend mit dem "Strengen Realisationsprinzip" verwendet und ist nicht mit dem amerikanischen "realisation principle" identisch.

Einschränkungen des Realisationsprinzips

Das Imparitätsprinzip begrenzt die Anwendung des Realisationsprinzips - es besagt, dass Verluste auch dann bereits realisiert werden müssen, wenn sie absehbar sind - unabhängig vom Zeitpunkt der Realisierung. Auch bei langfristigen Vorhaben darf nach dem Vorsichtsprinzip der Ausweis nur in Teilabschnitten erfolgen.

Wann ist ein Gewinn realisiert, wann nicht?

  • Realisiert: Bei der Lieferung an Kunden gilt der Gewinn als , wenn die Ausgangsrechnung als Forderung gebucht ist.

  • Nicht realisiert: Wertsteigerungen bei Vermögenswerten, sofern sie nicht durch Verkäufe realisiert wurden. (wenn also eine beispielsweise eine Immobilie zur Zeit einen höheren Marktwert hat, welcher den Anschaffungspreis übersteigt - da diese Immobilie aber nicht verkauft wurde, darf der theoretische Gewinn auch nicht ausgewiesen werden)
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