Beispiele Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip


Wobei es sich um das Imparitätsprinzip und das Realisationsprinzip handelt, wird auf folgenden Unterseiten detailliert erklärt: Imparitätsprinzip, Realisationsprinzip.


An dieser Stelle möchten wir zum besseren Verständnis dieser beiden Prinzipien noch mal ein paar Beispiele nachlegen.


Beispiel für das Imparitätsprinzip

Im Unternehmen zu einem Stückpreis von € 18,00 hergestellte Produkte können nicht wie geplant zu einem Stückpreis von € 20,00 verkauft werden, weil Überkapazitäten am Markt entstanden sind.

Es ist stattdessen mit einem Verkaufspreis von € 15,00 je Stück zu rechnen. Niederstwert- und Imparitätsprinzip verlangen, dass in der Bilanz der niedrigste Wert, nämlich der Verkaufspreis von € 15,00 je Stück.


Das Realisationsprinzip legt den Zeitpunkt fest, zu dem ein Erzeugnis oder eine Leistung als realisiert zu betrachten ist und in die Erfolgsrechnung eines Unternehmens einfließt. Daraus ergibt sich auch, mit welchem Wert noch nicht realisierte Unternehmensleistungen in der Bilanz angesetzt werden.


Beispiel für das Realisationsprinzip 

Ein Unternehmen hält Wertpapiere, die für € 10.000,00 angeschafft wurden. Am Bilanzstichtag liegt der Kurswert bei € 15.000,00.


Nach dem Realisationsprinzip darf dennoch nur der historische Anschaffungswert (also die 10.000 €)  in der Bilanz angesetzt werden, weil dieser Wertzuwachs noch nicht durch einen Verkauf realisiert wurde und dem Unternehmen folglich noch nicht tatsächlich zur Verfügung steht.

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