Umlaufvermögen - Definition


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Das Umlaufvermögen eines Unternehmens besteht aus Vermögensgegenständen, die dem Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft dienen sollen. Zudem sind die Werte nicht einem Posten der Rechnungsabgrenzung zuzuordnen. Umlaufvermögen verbleibt damit immer nur temporär im Unternehmen und wird beispielsweise einmalig eingesetzt, um Verkaufsgüter herzustellen.

Umlaufvermögen – Definition

Das Umlaufvermögen (UV) ist das Gegenstück zum Anlagevermögen. Als solches wird es auf der Aktivseite der Unternehmensbilanz ausgewiesen und nur kurzfristig genutzt. Eine dauerhafte Nutzung des Umlaufvermögens ist entweder nicht möglich oder nicht vorgesehen. Beim Umlaufvermögen handelt es sich beispielsweise um Vorräte, die in einer kurzen Zeitspanne zu anderen Produkten weiterverarbeitet werden.

Das Umlaufvermögen unterliegt ständigen, fast täglichen Schwankungen. Bewertet werden die Vermögensgegenstände anhand der Herstellungs- oder Anschaffungskosten. Auch die Bezahlung des Umlaufvermögens erfolgt in der Regel recht kurzfristig, beispielsweise wird täglich Geld aus der Kasse für den Einkauf von Büromaterialien verwendet.

Bilanzielle Gliederung des Umlaufvermögens

Das Handelsgesetzbuch schreibt in § 266 nicht nur vor, dass das Umlaufvermögen auf der Aktivseite bilanziert werden muss. Es ist aus Gründen der Bilanzklarheit zu gliedern und zum Ende eines Geschäftsjahres in der Bilanz auszuweisen. Der Aufbau des Umlaufvermögens sieht wie folgt aus


  • Vorräte und Vorratsvermögen – Dazu zählen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse und Waren sowie geleistete Anzahlungen.
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gegen verbundene Unternehmen, gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige Vermögensgegenstände werden unter diesem Punkt ausgewiesen. Sofern die Forderungen und Vermögensgegenstände mehr als ein Jahr Restlaufzeit aufweisen, werden sie gesondert ausgewiesen.
  • Wertpapiere – Anteile an verbundenen Unternehmen, eigene Anteile und sonstige Wertpapiere müssen im Umlaufvermögen genannt werden.
  • Liquide Mittel – Hierunter sind alle Schecks, Kassenbestände, Bundesbank- und Postgiroguthaben sowie Guthaben bei Banken aufzuführen.

Abgrenzung zum Anlagevermögen

Im Gegensatz zum Umlaufvermögen ist das Anlagevermögen dazu bestimmt, dauerhaft im Unternehmen zu verweilen. Dauerhaft bedeutet dabei auch, dass die Vermögensgegenstände nicht planmäßig veräußert werden. Im Anlagevermögen sind so beispielsweise Produktionshallen, Büroräume oder Maschinen ausgewiesen. Auch bezüglich der Finanzierung lassen sich Unterschiede feststellen. Umlaufvermögen wird in der Regel kurzfristig durch liquide Mittel bezahlt. Für das Anlagevermögen werden hingegen langfristige Kredite aufgenommen oder Eigenkapitalgeber gesucht.

Bilanziell ergeben sich insofern Unterschiede, als dass das Anlagevermögen abgeschrieben wird. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dabei über den Nutzungszeitraum verteilt. Da Umlaufvermögen keine Nutzungsdauer hat, werden die einzelnen Positionen auch nicht abgeschrieben. Einzige Ausnahme: zum Bilanzstichtag können unter Umständen außerordentliche Abschreibungen auf das Umlaufvermögen angewendet werden (z.B. wenn Vorräte veraltet sind oder Forderungen voraussichtlich nicht mehr beglichen werden).

Aussagekraft des Umlaufvermögens

Das Umlaufvermögen wird in der Betriebswirtschaftslehre genutzt, um im Rahmen der Bilanzanalyse bestimmte Kennzahlen zu errechnen. Zu den wichtigsten Kennzahlen zählen die folgenden Werte:


  • Die Vermögensintensität errechnet sich, indem das Anlagevermögen durch das Umlaufvermögen geteilt wird. Im produzierenden Gewerbe überwiegt dabei in der Regel der Anteil des Anlagevermögens. Im Handel oder Baugewerbe sind dagegen regelmäßig starke Übergewichtungen des Umlaufvermögens festzustellen.
  • Die Umlaufintensität misst den Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen eines Unternehmens.
  • Das sogenannte Working Capital oder Netto-Umlaufvermögen bezieht auch die Passivseite der Bilanz mit ein. Zur Berechnung werden vom Umlaufvermögen die kurzfristigen Verbindlichkeiten abgezogen. Ist das Working Capital positiv, so wurde das Umlaufvermögen nicht ausschließlich durch kurzfristige Verbindlichkeiten finanziert. Das ist insofern positiv zu bewerten, als dass das Risiko einer Anschlussfinanzierung durch den Mix aus kurz- und langfristigen Finanzierungsmitteln gesichert ist. Fällt das Working Capital negativ aus, so ist auch das Anlagevermögen durch kurzfristiges Fremdkapital finanziert. Das widerspricht der goldenen Bilanzregel.
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