Buchführungspflicht
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Buchführung hat neben außenbetrieblichen Funktionen auch einen innerbetrieblichen Nutzen, in dem der Unternehmer jederzeit einen guten Einblick in die Vermögensverhältnisse seines Betriebs hat. Durchaus macht Buchführung auch auf freiwilliger Basis also Sinn.. ;-)
Bestimmte Gruppen von Unternehmern sind jedoch aufgrund gesetzlicher Regelungen zum Führen von Büchern verpflichtet.
Die Buchführungspflicht verlangt die Aufstellung von Jahresabschlüssen nach den Vorschriften des HGB. Diese enthalten mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV).
Buchführungspflicht nach dem Handelsrecht
Kaufleute und freiwillig Bilanzierende unterliegen den Richtlinien des Handelsgesetzbuches.
§ 238 HGB schreibt vor, dass jeder Kaufmann im Sinne von § 1-7 HGB zur Buchführung verpflichtet ist und seine Vermögenslage und Geschäfte unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung darzustellen hat.
Auch Unternehmen, deren Geschäftsvolumen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert oder die freiwillig im Handelsregister eingetragen sind, gelten als Kaufleute und müssen Bücher führen.
Wer ist nicht buchführungspflichtig?
§ 241a HGB nimmt Unternehmer, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als € 500.000 Umsatzerlöse und € 50.000 Jahresüberschuss aufweisen, von der Buchführungspflicht aus. Bei Überschreiten dieser Grenzen ergibt sich nach Aufforderung durch das Finanzamt eine sogenannte originäre (grundlegende) Pflicht zur Buchführung - auch dann, wenn sich aus anderen Gründen keine Verpflichtung dazu ergibt.
Buchführungspflicht nach dem Steuerrecht
Aus § 140 AO ergibt sich für alle, die aus anderen als steuerlichen Verpflichtungen Bücher führen müssen, die Verpflichtung, dieses auch für steuerliche Belange zu tun.
§ 141 AO befreit Angehörige der sogenannten freien Berufe (siehe Freiberufler) von der Buchführungspflicht, es sei denn, das entsprechende Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft oder Handelsgesellschaft und somit als Formkaufmann anzusehen.
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