Wert des Bezugsrechts
In Abhängigkeit vom Bezugsverhältnis, also der Anzahl der alten und der neuen Aktien, kann der Kursverlust unterschiedlich hoch ausfallen. Für Altaktionäre würde sich die Kursveränderung negativ auswirken. Im Gegensatz dazu könnten Jungaktionäre von einer Kursveränderung profitieren.
Um Altaktionäre vor den Folgen der Herausgabe neuer Aktien zu schützen, wird ihnen gesetzlich ein Bezugsrecht eingeräumt. Der Wert dieses Bezugsrecht ermittelt sich aus dem Quotienten von der Differenz des Aktienkurses und dem Ausgabepreis der neuen Aktien sowie der Summe vom Bezugsverhältnis und dem Wert 1.
Ein Altaktionär hat ein Bezugsrecht und kann in der Regel im Fall einer Kapitalerhöhung so viele Aktien erwerben, dass er seinen bisherigen Anteil am Grundkapital halten kann. Alternativ dazu kann der Altaktionär sein Bezugsrecht verkaufen. Sofern er sein Bezugsrecht zum Wert des Bezugsrechts verkaufen kann, kann er Verluste aufgrund der Kursveränderung ausschließen.
Wert des Bezugsrechts Formel
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