Kapazitätserweiterungsfaktor


Unternehmen haben die Möglichkeit, mithilfe der Abschreibungen ihre Kapazitäten zu erweitern. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass die Abschreibungen keine ausgabewirksamen Kosten sind.

Der Umfang der Kapazitätserweiterung ist von der Nutzungsdauer einer Anlage abhängig und wird mithilfe des Kapazitätserweiterungsfaktors angegeben. Der Kapazitätserweiterungsfaktor entspricht dem Quotienten von dem Produkt der doppelten Nutzungsdauer sowie der Summe der Nutzungsdauer und dem Wert 1.

Für die verschiedenen Zeiträume der Nutzungsdauer ergeben sich unterschiedlich hohe Kapazitätserweiterungsfaktoren. So beträgt der Faktor beispielsweise bei einer Nutzungsdauer von 3 Jahren 1,5 und bei einer Nutzungsdauer von 4 Jahren 1,6. Wie man also sieht, nimmt der Kapazitätserweiterungsfaktor bei einer längeren Nutzungsdauer zu. Der Kapazitätserweiterungsfaktoren gibt an, in welcher Höhe die Kapazität mithilfe von Abschreibungen maximal erweitert werden kann. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass eine solche Erweiterung nur dann möglich ist, wenn man durch eine Investition Einnahmen erzielt.

Ebenso ist es notwendig, dass die Investitionen teilbar sind. Sofern ein Unternehmen beispielsweise mehrere einzelne Anlagen der gleichen Art besitzt, kann man von einer Teilbarkeit sprechen und die Kapazitäten erweitern. Bei einer einzelnen Großanlage ist dies nicht der Fall. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass man vor Ablauf der Nutzungsdauer aus den Abschreibungen keine komplette neue Anlagen finanzieren kann.

Kapazitaetserweiterungsfaktor Formel

Kapazitätserweiterungsfaktor Formel

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