Wertpapierdepot


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Der Begriff Wertpapierdepot stammt aus dem Bereich des Bankwesens. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Konto, welches für die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren genutzt wird.

Merkmale des Wertpapierdepots

Grundsätzlich wird das Wertpapierdepot dazu genutzt, Wertpapiergeschäfte zu tätigen und die Wertpapierbestände eines Kunden zu verwalten. Handelt es sich um Investmentfonds, so wird von einem Anlagekonto gesprochen. Die Möglichkeit zur Bereitstellung eines Wertpapierdepots haben lediglich Kreditinstitute und spezielle Finanzdienstleister. Die Anforderungen liegen ähnlich dem Bankkonto strengen Gesetzen und Bestimmungen.

So unterliegt das Wertpapierdepot auch der steuerlichen Erfassung. Ebenso greifen die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes. Die dem Depotvertrag zugrundeliegenden Daten werden gespeichert und können im Rahmen des Kontoabrufverfahrens abgerufen werden. Hierunter fallen Informationen zur Person des Depotinhabers, wie zum Beispiel

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Kontonummer
  • oder der Tag der Eröffnung

Welche Arten von Wertpapierdepots gibt es?

Wer sich für ein Wertpapierdepot entscheidet, hat grundsätzlich die Möglichkeit, sich zwischen einem Einzel- und einem Gemeinschaftskonto oder auch “Oder-Depot“ zu entscheiden. Beim Gemeinschaftskonto muss der Depotkunde festlegen, ob eine gemeinsame oder eine Einzelverfügung erteilt werden soll. Kann jeder Depotkunde einzeln über die Wertpapiere verfügen, so wird von einem „Oder-Konto“ gesprochen.

Bedarf es der Zustimmung beider Kontoinhaber, so gilt die Bezeichnung „Und-Depot“. Das Wertpapierdepot erfasst nur wertpapierseitige Buchungen. Alle geldmäßigen Buchungen wie zum Beispiel Zinsen oder die An- und Verkaufspreise werden auf einem gesonderten Verrechnungskonto, wie zum Beispiel dem Girokonto gebucht. Das Wertpapierdepot stellt zum einen die

  • Depotgutschriften
  • und Depotlastschriften

dar. Hinter den Depotgutschriften verbergen sich die Wertpapierkäufe oder auch –übertragungen. Folglich stellen die Depotlastschriften die Wertpapierverkäufe und- übertragungen dar.

Der Depotvertrag

Um ein Wertpapierdepot bei einem Kreditinstitut zu eröffnen, muss ein Depotvertrag zwischen der Depotbank und dem Depotkunden geschlossen werden. Hierin sind nähere Rahmenbedingungen festgehalten. Der Depotvertrag regelt auch die Vorgaben bezüglich der Überwachung und Benachrichtigungspflicht seitens der Bank bzgl. der Ausübung und Verwertung des Anlagevermögens und legt die Pflichten fest. Die Inhalte des Beratungsgesprächs wird die Depotbank aus Gründen der eigenen Absicherung in einem Protokoll festhalten. Zudem erfolgt eine Bewertung der Risikoklasse des Anlegers.

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Natürlich gibt es unzählige Banken, die ein Depot anbieten. Die Kostenstrukturen sind hier relativ unterschiedlich. Als sehr gut bewährt haben sich die großen Direktbanken wie Consors oder ING.


Unterschiedliche Verwahrungsarten

Das Wertpapierdepot muss eine bestimmte Verwahrungsart einhalten. Zur Auswahl stehen folgenden Optionen:

  • Girosammelverwahrung
  • Sammelurkunden
  • Einzelurkunden
  • Streifbandverwahrung
  • Wertpapierrechnung
  • geschlossenes Depot
  • Wertrechte
  • Aberdepot

Der Kontoauszug

Das kontoführende Kreditinstitut hat die Pflicht, mindestens einmal im Jahr einen Kontoauszug an den Depotkunden zu versenden. Dies geschieht in der Regel am Jahresende. Der Kontoauszug muss bestimmte formale Vorgaben erfüllen. Hierzu zählen Angaben zu

  • dem Nennwert
  • der Stückzahl
  • der genauen Wertpapierbezeichnung
  • den definierenden Merkmalen
  • der gewählten Verwahrungsart.

Verwaltungsgebühren

Die Finanzdienstleister verwahren und verwalten die Depots. Sie sind für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich und wirtschaften mit den Einlagen. Ferner unterliegen sie zahlreichen Pflichten. Aus diesem Grund verlangt die Depotbank natürlich Gebühren für das Wertpapierdepot. Diese entfallen auch für die Bereitstellung des Kontos. Die Berechnung der Gebühren bemisst sich zum einen an der Höhe des Wertpapierbestandes und dessen Wert. Zudem wird berücksichtigt, um welche Art der Einlage es sich handelt.

Das Kreditinstitut nimmt ferner eine Einteilung der Wertpapierbestände in verschiedene Klassen vor. Hierbei findet eine Einstufung als

  • Depot A ( Eigendepot)
  • Depot B ( Fremd-, Treuhand- oder Anderdepot)
  • Depot C (Pfanddepot )
  • oder Depot D ( Sonderpfanddepot )

statt.
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