Uhrenversicherung - die Luxusuhr versichern. Lohnt sich das?


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Wer wertvolle Uhren besitzt, möchte sie häufig zunächst gegen Verlust versichern. Wird eine Uhr gestohlen, wird es allerdings oft schwierig. Belege sind nicht auffindbar und ein Foto existiert möglicherweise gar nicht, um der Hausratversicherung gestohlene Gegenstände nach einem Einbruch vollständig aufzulisten.

Eine Uhrenversicherung kann helfen, die teuren Wertgegenstände versicherungstechnisch vollständig zu dokumentieren und den Verlust – wenn auch nicht durch Wiederbeschaffung einer gestohlenen Uhr, aber zumindest in Geld – einfacher zu ersetzen. Doch die Versicherung greift auch, wenn die Uhr beschädigt wird, z.B. das Uhrenglas einer hochwertigen Markenuhr nach einem Sturz ersetzt werden muss. Welchen Versicherungsschutz bietet die Uhrenversicherung und welche Anbieter gibt es?

Warum eine separate Uhrenversicherung?

Eine Uhrenversicherung kann sich für wertvolle Uhren lohnen
In einer Hausratversicherung sind im Normalfall auch Wertgegenstände mitversichert. Problematisch ist allerdings, dass die Versicherungssumme für Wertsachen bis zu einer bestimmten Höhe begrenzt ist. Sehr wertvolle Uhren exklusiver Marken wie Patek Philippe, Piaget, Breitling, Rolex, Audemars Piquet usw. übersteigen häufig diese Versicherungssummen und können deshalb im Schadenfall durch die Hausratversicherung nicht vollständig im Wert abgedeckt werden.

Im Übrigen kann auch eine Unterversicherung bestehen, wenn beispielsweise beim Kauf einer neuen Uhr die Versicherungssumme nicht angepasst wird. Eine Schadenregulierung erhält man dann nur in Form einer prozentualen Entschädigung, die dem Grad der Unterversicherung angepasst wird.

Außerdem sind möglicherweise einige Verlust- oder Beschädigungsarten nicht im Hausrat-Versicherungsschutz enthalten. Wer seine Armbanduhr z.B. im Schwimmbad oder Hotel liegenlässt, benötigt eine Uhrenversicherung oder eine Hausratversicherung, die auch diese Verlustart mit abdeckt.


Versicherungsrechtlich handelt es sich bei Uhren übrigens nicht grundsätzlich um Schmuck, denn laut eines Beschlusses des OLG Köln vom 05. November 2011 haben Uhren den Hauptcharakter, die Zeit zu messen und der Schmuckcharakter steht demzufolge nicht im Vordergrund. Uhren zählen normalerweise zu den Wertgegenständen, sofern der Versicherer sie in seinen Bedingungen als solche ausdrücklich auflistet. Ist dies nicht der Fall, gehören sie zum gewöhnlichen Hausrat, auch wenn es sich um eine Jaeger Le Coultre-Uhr im Wert von 2.500 EUR handelt.

Ob die vorhandene Hausrat-Versicherung für die im Haushalt vorhandenen Wertgegenstände und Uhren ausreicht, sollte darum geprüft werden.

  • Reicht die Versicherungssumme aus, um alle Uhren vollständig gemäß ihrem tatsächlichen Wert im Schadenfall zu ersetzen?
  • Sind alle Verlust- & Beschädigungsarten abgedeckt?
Muss eine oder beide Fragen mit Nein beantwortet werden, sollte man eine spezielle Uhrenversicherung abschließen.
In der Regel gibt es eine Begrenzung der Versicherungssumme

Beachten Sie jedoch bitte, dass auch bei Uhrenversicherungen eine Begrenzung der Versicherungssumme gilt. So sind z.B. bei der Basler Versicherung nur Armbanduhren inkl. Smartwaches mit einer Versicherungssumme zwischen 200 EUR bis zu maximal 20.000 EUR versicherbar. Eine Patek Philippe-Armbanduhr dürfte diesen Preis bei Weitem übersteigen.

Welche Schäden sind bei einer Uhrenversicherung versichert?

Uhren können gegen plötzliche, unvorhergesehene Beschädigungen durch äußere Einwirkung wie z.B. Bruch- oder Uhrwerkschäden durch Herunterfallen oder Stoß sowie gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus versichert werden.

Darüber hinaus sind teilweise auch umfangreichere Risiken wie

  • Verlieren,
  • Liegenlassen,
  • Missgeschicke,
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm, Überschwemmung & Unwetter
eingeschlossen.

Entscheidend für den Umfang der versicherten Risiken sind hier immer die Vertragsbedingungen des Versicherers. Besitzer wertvoller Uhren sollten deshalb die Bedingungen genau lesen, ob der Versicherungsschutz ihren persönlichen Anforderungen bzw. dem gewünschten Umfang – nicht nur bezogen auf die Verlust- und Beschädigungsarten, sondern auch bezüglich der Höhe der Versicherungssumme – entspricht.

Welche Uhren kann man versichern und wie?

Welche Uhren lassem sich überhaupt versichern?
Versicherbar sind bei einer Uhrenversicherung in der Regel Luxusuhren, Uhrensammlungen und gegebenenfalls auch der Handel mit Luxusuhren zu speziellen Tarifen. Der Wert der Uhr und damit die Versicherungssumme können hierbei variieren. Bei einigen Versicherern sind auch vergleichsweise günstige Uhren im Wert von z.B. ab 400 EUR versicherbar. Wichtiger ist aber, dass für hochwertige Luxusuhren keine Unterversicherung besteht und der Wert in voller Höhe versichert ist.

Den Antrag auf Uhrenversicherung können Versicherungsnehmer oft einfach online abschließen. Hierzu wird neben den persönlichen Kontaktinformationen die Versicherungssumme sowie gegebenenfalls die gewünschte Laufzeit benötigt. Anschließend erhält der Kunde den Vertrag per E-Mail oder per Post.

Unterschiedlich handhaben einige Versicherer die Dokumentation. In einigen Fällen genügt es, erst im Schadenfall Belege zu der betreffenden Uhr wie Rechnung, Quittung, Gutachten u.ä. einzureichen, andere Anbieter dokumentieren einzelne Uhren durch Foto und Belege bereits bei Vertragsabschluss. So bietet die Basler Versicherung z.B. mit Foto-Erkennung der versicherten Armbanduhr. Das erspart im Schadenfall aufwändiges Suchen oder wenn dazugehörige Papiere mit der Uhr zusammen gestohlen wurden.
Wichtiger Hinweis: Die Aufbewahrung

Informieren sollte man sich auch über die vom Versicherer u.U. geforderten Sicherheitsvorkehrungen für die Aufbewahrung sehr teurer Uhren, wie z.B. Tresor oder Schlösser.

Was benötigt man im Schadenfall?

In einem Schadenfall benötigt der Versicherer Nachweise, dass die betreffende(n) Uhr(en) auch versichert waren bzw. sind. Hierfür werden Fotos, Rechnung, Kaufquittung, Gutachten oder vergleichbare Belege benötigt.

Versicherungsnehmer sollten dabei auch beachten, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen insbesondere bei Schäden aufgrund von Diebstahl und Einbruchdiebstahl eingehalten wurden, wie z.B. eingebauter oder beweglicher Tresor, spezielle Türschlösser usw. Ist dies nicht der Fall und es kann kein Nachweis vom Versicherungsnehmer darüber erbracht werden bzw. der Versicherer weist das Gegenteil nach, wird der Schaden nicht reguliert.

Reguliert wird dabei in aller Regel der Wiederbeschaffungswert, d.h. der Neuwert der jeweiligen Uhr, wenn die entsprechenden Belege vorgelegt werden.

Fazit zur Uhrenversicherung

Wertvolle Uhren können über eine spezielle Uhrenversicherung oder bei einigen Versicherern wie z.B. bei der ERGO auch über eine sogenannte Gegenstandsversicherung gegen Risiken verschiedener Verlust- und Beschädigungsarten versichert werden.

Unterschiedlich ist dabei die maximale Höhe der Versicherungssumme, die dem tatsächlichen Wert der Uhr entsprechen soll, um eine Unterversicherung zu vermeiden und womöglich im Schadenfall höchstens einen Bruchteil erstattet zu bekommen. Doch auch bei der Untergrenze des Wertes unterscheiden sich die Versicherer. Sehr hochwertige Luxusuhren mit einem Wert im fünf- bis sechsstelligen Bereich und darüber oder ganze Uhrensammlungen sind nur bei großen Versicherungsunternehmen versicherbar, beispielsweise bei der Allianz in der Sparte ArtPrivat.

Zwar erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf den Gebrauch von Armbanduhren im Ausland wie im Urlaub oder auf Geschäftsreisen, deutsche Versicherer setzen jedoch zumindest einen deutschen Wohnsitz des Versicherungsnehmers voraus. Darüber hinaus sind unterschiedliche Diebstahlsicherungsmaßnahmen bezüglich der Aufbewahrung von Uhren in den Versicherungsbedingungen enthalten. Für eine reibungslose Schadenregulierung ist es deshalb wichtig, die Bedingungen zu erfüllen und gegebenenfalls nachweisen zu können.

Ob eine Uhrenversicherung tatsächlich sinnvoll oder die Hausrat-Versicherung dafür ausreichend ist, hängt dabei vom Wert bzw. der Versicherungssumme sowie der Risikoabdeckung der verschiedenen Verlust- und Beschädigungsarten ab.
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