Wie funktioniert eine Mietkationsbürgschaft? Verständliche Erklärung mit allen Vorteilen & Nachteilen


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Wer keine Barkaution für eine neue Wohnung aufbringen kann oder will, kann die Mietkaution auch als Mietkautionsbürgschaft hinterlegen. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie die Privatbürgschaft oder eine Bankbürgschaft, aber auch Versicherungen, die als Bürge für den Mieter gegenüber dem Vermieter auftreten. Für den Mieter hat dies den Vorteil, dass er das Geld für die Kaution nicht aufbringen muss und stattdessen eine jährliche Gebühr – oder im Fall einer Privatbürgschaft – gar nichts für die Bürgschaft zahlt. Was sind die Vor- & Nachteile und für wen eignet sich die Mietkautionsbürgschaft?

Wie funktioniert die Mietkautionsbürgschaft?

Dank Mietkautionsbürgschaft mehr Geld für die Einrichtung
Bei der Mietkautionsbürgschaft handelt es sich um eine Mietsicherheit. Sie wird auch als Mietkaution bezeichnet und der Mieter hinterlegt die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses beim Vermieter. Treten während der Mietdauer Schäden auf, die der Mieter verursacht hat, oder zahlt er die Miete nicht, ist der Vermieter durch die Kaution hiergegen abgesichert.

Anstelle einer sogenannten Barkaution kann der Mieter auch die bargeldlose Mietkautionsbürgschaft in Form einer Bürgschaftsurkunde an den Vermieter übergeben. Tritt für den Vermieter ein Schaden durch den Mieter ein, ist er durch die Bürgschaft abgesichert. Sowohl die Barkaution – gezahlt in Geld, z.B. auf ein verzinstes Kautionskonto – als auch die Mietkautionsbürgschaft betragen maximal drei Netto-Kaltmieten. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um private oder gewerbliche Mietverhältnisse wie z.B. ein Büro handelt.

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Was sind die Alternativen zur Mietkautionsbürgschaft?

Unterschieden werden insgesamt vier unterschiedliche Arten der Mietkaution:

  • Barkaution
  • Mietkautionsbürgschaft über Versicherer
  • Privatbürgschaft
  • Bankbürgschaft (ggf. auch Bürgschaft durch den Arbeitgeber)
Barkaution - Die gängiste Art

Bei der Barkaution handelt es sich um die bekannteste Art der Mietkaution. Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Geldsumme in Höhe von bis zu drei Netto-Kaltmieten, der die Summe auf ein gesperrtes und verzinstes Mietkautionskonto als Sicherheit einzahlt bis das Mietverhältnis beendet ist. Nur bei einem Schadensfall oder nach Ende des Mietverhältnisses kann der Vermieter auf den Kautionsbetrag zugreifen, entweder, um den ihm entstandenen Schaden zu begleichen oder die Kaution bei Schadensfreiheit an den Mieter zurückzuzahlen.

Mietkautionsbürgschaft über einen Versicherer

Bei einer Mietkautionsbürgschaft über einen Versicherer, z.B. die R+V Versicherung, übernimmt der Versicherer eine Bürgschaft. Der Mieter zahlt für die Bürgschaft eine jährliche Versicherungsprämie, die durchschnittlich rund 5% der Bürgschaftssumme beträgt. Die Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter während der Mietdauer als Sicherheit überlassen. Nach Ende des Mietverhältnisses wird die Urkunde an den Versicherer zurückgesandt, der zuvor für eventuelle Schadensfälle oder Forderungen des Vermieters während der Mietzeit bzw. bei Auszug aufkommt. Der Mieter (Versicherungsnehmer) zahlt die entstandenen Forderungen dann an den Versicherer zurück. Voraussetzung für eine Mietkautionsbürgschaft ist eine entsprechende Bonität des Mieters, welche vor Vertragsabschluss durch Schufa- oder Infoscore-Abfrage durch den Versicherer geprüft wird.

Privatpersonen als Bürgen

Auch Privatpersonen können füreinander in Form einer Privatbürgschaft bürgen, sofern der Vermieter den Bürgen als vertrauenswürdig einschätzt und diese Form der Bürgschaft akzeptiert. Eine gute Bonität des Bürgen ist natürlich auch hier Voraussetzung, der sich allerdings im Gegenzug darüber im Klaren sein sollte, dass er im Schadensfall für die Forderungen des Vermieters privat aufkommen muss.

Bürgschaft über eine Bank

Eine der gängigen Mietbürgschaften ist die Bankbürgschaft. Hier haftet die Bank des Mieters für eventuelle Schäden oder Forderungen des Mieters. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Mieter bei der betreffenden Bank über ein Konto verfügt und natürlich auch über die entsprechende Bonität. Dem Mieter entstehen dabei jährliche Kosten durch Gebühren in Höhe von durchschnittlich 3,5% der Bürgschaftssumme.

Arbeitgeber kann ebenso Bürge sein

Wer ein besonders gutes Verhältnis zu seinem Arbeitgeber hat, erhält gegebenenfalls auch von diesem eine Mietbürgschaft, da er – bei relativ geringem Risiko – die Möglichkeit hat, im Schadensfall auf das Gehalt des Arbeitnehmers zurückzugreifen, sollte dieser die Forderungssumme an ihn als Bürgen nicht zurückzahlen. Viele Arbeitnehmer würden eine peinliche Situation gegenüber dem Arbeitgeber wegen Mietschulden oder -schäden sicher vermeiden. Aber auch dafür gibt es selbstverständlich keine Garantie.

Vor- & Nachteile der Mietkautionsbürgschaft

Vorteile:

  • Keine Hinterlegung von Bargeld
  • Finanzielle Freiheit für Umzugs-, Renovierungs- oder Anschaffungskosten u.ä.
  • Sicherheit für Mieter & Vermieter
  • Keine feste Laufzeit, Kündigung jederzeit möglich
  • Keine Verzögerungen nach Mietende möglich wie bei Rückzahlung der Barkaution & Schadenfreiheit
Nachteile:

  • Jährliche Prämien oder Gebührenzahlung bei Versicherer oder Bank
  • Abhängig von der Akzeptanz des Vermieters, der auf eine Barkaution bestehen kann
  • Keine Rückzahlung einer Kaution bei Mietende, um bei Umzug z.B. eine Barkaution zu leisten
  • Bei berechtigten Forderungen des Vermieters muss der Mieter die Summe an den Bürgen trotzdem zurückzahlen
  • Bei ungerechtfertigten Forderungen muss der Mieter selbst durch Widerspruch aktiv werden, da der Bürge den Anspruch des Vermieters in der Regel nicht prüft (ansonsten Mietbürgschaft "nicht auf erstes Anfordern" mit Prüfung der Vermieter-Forderungen abschließen)
  • Bonitätsprüfung bei Schufa oder Infoscore durch Versicherer bzw. Bank
  • Senkung der Kreditwürdigkeit des Mieters bei Bankbürgschaft

Fazit zur Mietkautionsbürgschaft

Die Mietkautionsbürgschaft über einen Versicherer oder die Bankbürgschaft über die eigene Hausbank kosten eine jährliche Prämie bzw. Gebühren. Sie haben den Vorteil, dass kein Bargeld in Höhe der Kaution hinterlegt werden muss, setzen aber eine gute Bonität des Mieters voraus. Ob der Vermieter diese Arten von Bürgschaften akzeptiert oder eine Barkaution bevorzugt, liegt in seinem eigenen Ermessen. Verpflichtet ist er nicht dazu.

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Eine Privatbürgschaft muss ebenfalls nicht vom Vermieter akzeptiert werden. Kennt er den privaten Bürgen nicht oder verfügt dieser über eine nicht ausreichende Bonität, die sich natürlich während des Mietverhältnisses auch verschlechtern kann, wird er diese Art der Bürgschaft wahrscheinlich nicht als vertrauenswürdig genug einstufen.

Eine – nicht besonders häufig erwähnte – Möglichkeit ist unter Umständen eine Bürgschaft eines solventen Arbeitgebers, wenn dieser dazu bereit ist, für seinen Arbeitnehmer zu bürgen. Auch hier fließt kein Bargeld. Notfalls kann der Arbeitgeber das Gehalt bzw. den Lohn oder einen Teil davon zurückbehalten, wenn der Arbeitnehmer (Mieter) die gezahlte Bürgschaftsleistung bei Forderungen des Vermieters nicht an den Arbeitgeber zurückzahlt. Für den Arbeitgeber ist die Bürgschaft deshalb gegebenenfalls mit einem vergleichsweise geringen Risiko verbunden. Manche Vermieter akzeptieren diese Bürgschaft sogar weit eher als die eines Versicherers, insbesondere, wenn es sich um einen bekannten oder größeren Arbeitgeber handelt.

Die verbreitetste Form der Mietkaution ist jedoch immer noch die Barkaution als Sicherheitsleistung auf einem Mietkautionskonto. Während der Mietzeit hat dies den Vorteil, dass die Kautionssumme zu banküblichen Zinsen verzinst wird und für den Vermieter gesperrt ist, sofern er keine berechtigten Forderungen gegenüber dem Mieter hat und an dessen Kaution gelangen will. Trotzdem wird die Barkaution von den meisten Vermietern bevorzugt, sowohl von Wohnungsgesellschaften als auch vielleicht den etwas "konservativen" Vermietern mit der Devise "Nur Bares ist Wahres". Andererseits erweckt die Barkaution aber auch den höheren Sicherheitsanschein gegenüber den anderen Varianten der Mietkautionsbürgschaft.
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