Drohnen-Haftpflichtversicherung- Must-have für jeden Drohnen-Piloten ?


notes Inhalte
Drohnen werden gewerblich für Überwachungszwecke, im Baugewerbe, zu Logistikzwecken und vielen anderen Einsatzmöglichkeiten genutzt. Aber auch privat eignen sie sich vor insbesondere für Foto- und Filmaufnahmen. Wer mit seiner Drohne nur einige Fotos seines Grundstücks aus der Luft machen möchte, fällt als Hobbypilot unter das Luftverkehrsgesetz. Das bedeutet, dass Halter von Drohnen – gleichgültig, ob privat oder gewerblich – verschuldensunabhängig für Schäden z.B. aufgrund eines Absturzes ihrer unbemannten Luftfahrzeuge (UAV) haftbar sind und der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung verpflichtend ist.

Warum ist die Drohnen-Haftpflichtversicherung so wichtig?

Mit der Drohnen-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftung durch den Halter versichert, die durch Schäden mit Fluggeräten nach dem Luftfahrtgesetz entstehen kann. Innerhalb der gesetzlichen Haftung wird unterschieden zwischen drei unterschiedlichen Haftungsarten:

  • Gefährdungshaftung
  • reine Verschuldenshaftung
  • Haftung aus vermutetem Verschulden
Gleichgültig, um welche Haftungsart es sich handelt: Alle drei Haftungsarten führen zu einem gesetzlichen Haftungsanspruch des Geschädigten. In anderen Worten: Egal was passiert, der Drohnen-Halter haftet immer, wenn Anderen Schäden durch sein Fluggerät entstehen. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung deckt alle drei Haftungsarten ab, so dass der Drohnen-Halter gegen jede mögliche Haftung versichert ist. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden nicht durch einen Pilotenfehler, sondern beispielsweise durch Vögel oder Windböen entstanden ist.

Tipp: Die Haftpflicht für Hobbypiloten von den Haftpflicht Helden


Jetzt eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen
Hier klicken

Wie versichert man sich als privater Drohnen-Halter?

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung sollte abgeschlossen werden
Die einfachste Möglichkeit, sich als privater Halter gegen Schäden zu versichern, ist die Mitgliedschaft im Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV). Denn für Mitglieder ist der Haftpflicht-Versicherungsschutz für den privaten Gebrauch von Modellflugzeugen und anderen Flugmodellen, wie auch Drohnen, gleich miteingeschlossen.

Nicht-Mitglieder können die Haftpflicht-Versicherung natürlich auch bei einem Versicherer direkt abschließen, z.B. über HDI oder AXA. Grundsätzlich sollte man aber vor Abschluss immer prüfen, welche Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind und ob diese für den eigenen Bedarf sinnvoll bzw. ausreichend sind.

Checkliste für den Haftpflicht-Versicherungsschutz von Drohnen

Das maximale Abfluggewicht von Drohnen beträgt 5 kg. Schwerer darf das Fluggerät auch laut den Versicherungsbedingungen nicht sein; das Drohnen-Eigengewicht zuzüglich Ausrüstung (z.B. Foto- oder Videokamera) sollte man vor dem ersten Flug also erst einmal prüfen.

Werden mehrere Drohnen zeitgleich eingesetzt, sollte man sich beim jeweiligen Versicherer informieren, ob auch der zeitgleiche Einsatz von mehreren Modellen versichert ist oder nur ein Modell zur Zeit. Dies ist bei Versicherern unterschiedlich, kann aber entscheidend sein, z.B. bei einem Crash von zwei Modellen eines Halters in der Luft. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, ob zusätzlich namentlich nicht benannte Steuerer mitversichert sind.

Zu den wichtigsten Leistungen der Drohnen-Haftpflichtversicherung zählen je nach individuellen Anforderungen:

  • Halter Haftpflicht gemäß § 43 Abs. 2 LuftVG, inkl. Verschuldungs- und Gefährdungshaftung
  • Höhe der Deckungssumme, z.B. 50 Mio. Euro
  • Versicherte Anzahl an Multicoptern, Quadrocoptern, Hexacoptern etc. bei Nutzung von mehreren Modellen
  • Zusätzlich versicherte Familienmitglieder, nicht verheiratete Partner & namentlich nicht benannte Steuerer der Drohne
  • Privater Gebrauch (private Sport- oder Freizeitgestaltung)
  • Freies Fliegen (auch außerhalb von Modellflugplätzen)
  • Indoor- und Outdoor-Flüge
  • Flüge mit Kamera (Video, Foto, FPV Flüge)
  • Flüge im Ausland & Urlaub
  • Autonomes Fliegen, Flug über Autopilot, Waypoints, FollowMe
  • Forderungsausfall-Deckung
  • Höhe des Selbstbehalts im Schadenfall
Interessant für Drohnen-Besitzer kann auch das private Haftpflicht-Angebot inkl. Modellflugzeugversicherung der NV-Versicherungen über Haftpflicht Helden sein, in dem alle o.g. Leistungen für 72 EUR Jahresprämie eingeschlossen sind. Eingeschlossen ist hier die Privat-Haftpflicht zuzüglich Drohnen & Copter als Paket.

Was muss man als Drohnen-Halter versicherungsrechtlich sonst noch beachten?

Auch als privater Hobbypilot muss man sich immer und überall an die Drohnenverordnung halten. Ansonsten verliert man den Versicherungsschutz, z.B. wenn man die Abstandsgebote bei Industrieanlagen, Fernstraßen, Menschenansammlungen (z.B. bei Konzerten oder Veranstaltungen), Katastrophengebieten usw. nicht einhält.

Alle in Deutschland zugelassenen Flugmodelle unterliegen der Versicherungspflicht. Der Versicherungsnachweis muss immer mitgeführt werden, wenn man die Drohne in Betrieb nehmen möchte.
Kenntnisnachweis ist für Versicherung erforderlich

Für Drohnen ist seit dem 01.10.2017 ein sogenannter Kenntnisnachweis ("Drohnenführerschein") erforderlich. Gegenstand der Prüfung für den Erhalt des Kenntnisnachweises ist die Drohnenverordnung. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Nur wer den Kenntnisnachweis vorlegen kann, erhält auch Versicherungsschutz beim Versicherer.

Fazit zur Drohnen-Haftpflichtversicherung

Bei der Drohnen-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine der wirklich notwendigen Versicherungen, zumal der Drohnen-Halter auch dazu verpflichtet ist, diese abzuschließen. Dabei ist es gleichgültig, wo er das Fluggerät nutzen möchte, er unterliegt dabei dem Luftverkehrsgesetz und muss sich an die Drohnenverordnung halten.

Im Schadenfall, verursacht durch die Drohne und unabhängig davon, ob Pilotenfehler oder nicht, besteht immer ein Haftungsanspruch des Geschädigten gegen den Halter. Wer in diesem Fall keine Versicherung hat, muss im Zweifel tief in die Tasche greifen, zumal es bei Abstürzen auch nicht selten zu Körperverletzungen oder Kettenreaktionen, z.B. im Straßenverkehr, kommen kann.

Je nach Versicherungsumfang der eingeschlossenen Leistungen gibt es die Drohnen-Haftpflichtversicherung schon ab etwa 32 EUR pro Jahr. Teurer wird es beim zusätzlichen Kasko-Schutz, der bei Beschädigungen oder Diebstahl der Drohnen greift.
Wie schaut es mit den Kasko-Leistungen aus?

Allerdings ist es bei Kasko-Leistungen besonders bei Drohnen auch schwieriger, die Versicherungsleistung zu erhalten, wenn die Drohne z.B. bei Absturz einen Totalschaden erlitten hat. Versicherer sind keineswegs gewillt, hier öfter einmal eine neue zu spendieren. Schwierig durchzusetzen sind beispielsweise auch Wasserschäden wie die "Notwasserung" im Teich oder See. Wer auf den Kasko-Schutz für sein Fluggerät verzichtet und entsprechend sorgsam damit umgeht, kann bei der Versicherung viel Geld sparen, durch die Drohnen-Haftpflichtversicherung aber selbst umfassend bei Schäden abgesichert sein.

Jetzt eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen
Hier klicken
whatshot Beliebteste Artikel
category Auch in dieser Kategorie