Unternehmenszusammenschlüsse


Durch einen Unternehmenszusammenschluss werden aus rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen größere Wirtschaftseinheiten gebildet.

Dadurch kann die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit der einzelnen Unternehmen aufgehoben werden. Es ist aber auch eine lockere Zusammenarbeit ohne Verlust der Selbstständigkeit der einzelnen Unternehmen denkbar.

Die Formen der Unternehmenszusammenschlüsse im Überblick

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses kommt es zu einem Zusammenschluss von mehreren selbstständigen Unternehmen. Dieser Zusammenschluss kann zum Beispiel in folgender Form erfolgen:

  • durch die Bildung eines Kartells
  • durch die Bildung eines Konzerns
  • durch das Eingehen einer Fusion
  • durch die Bildung eines Verbandes
  • durch die Bildung einer Interessengemeinschaft
  • durch die Bildung einer Gelegenheitsgesellschaft
  • durch die Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens



Bei all diesen Formen von Unternehmenszusammenschlüssen gibt es bestimmte Besonderheiten. Bei einem Zusammenschluss in Form einer Kooperation, eine solche Form des Zusammenschlusses liegt zum Beispiel bei einer Interessengemeinschaft vor, bleiben die zusammengeschlossenen Unternehmen rechtlich selbstständig und verlieren ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit nicht vollständig.

Im Gegensatz dazu führt ein Unternehmenszusammenschluss in Form von einer Konzentration dazu, dass die wirtschaftliche Selbstständigkeit der einzelnen Unternehmen verloren geht. Rechtlich können die Unternehmen, falls zum Beispiel ein Konzern gebildet werden sollte, selbstständig bleiben. Ebenso ist es aber auch möglich, dass die einzelnen Unternehmen ihre rechtliche Selbstständigkeit verlieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Fusion eingegangen wird.

Die rechtlichen Aspekte bei einem Unternehmenszusammenschluss

Durch einen Unternehmenszusammenschluss können Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen. Zum Teil besteht für die Unternehmen durch einen Zusammenschluss die Möglichkeit, eine marktbeherrschende Stellung zu erwerben. Um dies zu verhindern, sieht das deutsche Wettbewerbsrecht bei den Unternehmenszusammenschlüssen Beschränkungen vor. Genauere Informationen zu den Beschränkungen sind in Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu finden.
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