Subordinationstheorie


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Die Subordinationstheorie ist eine Fragestellung, mit der man Rechtsverhältnisse dem Zivil- oder öffentlichen Recht zuteilen möchte. Sie fragt danach, ob es sich um rechtlich gleichgestellte Parteien handelt oder ein Über- und Unterordnungsverhältnis vorliegt.

Grundsätzliche Herangehensweise

Die Abgrenzung von öffentlich- und privatrechtlichen Verhältnissen kann eine große Herausforderung bedeuten. Die erste Herangehensweise liegt in einem Blick auf die Beteiligten. Ist der Staat beteiligt, gilt öffentliches Recht. Sind die Parteien allesamt Private, handelt es sich um Privat- bzw. Zivilrecht. Oftmals kann damit abschließend die Unterscheidung getroffen werden.


Als nächstes muss man aber ausscheiden, ob der Staat in diesem Fall hoheitlich oder als Träger von Privatrecht handelt. Im Einzelfall kann das schwierig werden. Hier kommt die Subordinationstheorie zum Einsatz. Die vorherigen Schritte lauten zusammengefasst:

  • Ist der Staat beteiligt?
  • Kommt die Hoheitsmacht zum Einsatz?
  • Ist die entscheidende Regel dem öffentlichen Recht zuzuordnen?

Anwendung der Theorien

Subordinationstheorie - Beispiele aus der Praxis

Vor 2015 wurden in einer städtischen KITA in Gelsenkirchen Kinder sexuell missbraucht. Die betroffenen Familien stimmten einem gerichtlichen Vergleich zu, indem ihnen die Stadt je 4000 € anbot. Würden diese Übergriffe in einer ausgegliederten Einrichtung stattgefunden haben und diese einmal insolvent sein, sofern dem Träger Pflichtverletzungen überhaupt vorgeworfen werden können, werden Geschädigte von niemand schadlos gehalten.


Die Bundesregierung schaffte 2013 zum Ausgleich einen Fonds. Unproblematisch sind Anträge allerdings nur, wenn der Missbrauch im familiären Umfeld stattfand und nicht in institutionellen Einrichtungen, die haften könnten. Länder und Träger betroffener Unterbringungen wehren sich dagegen. Einen Rechtsanspruch auf Leistungen schließt auch die Bundesregierung aus.


Die Subordinationstheorie würde hier zum Ergebnis eines öffentlich-rechtlichen Verhältnisses führen, insbesondere wenn das Kind gegen den Willen der Eltern untergebracht war.


Manche Stimmen sehen die systematisch veränderte Grundordnung als ursächlich für solche strukturellen Probleme, andere betrachten die anerkannten Theorien als veraltet.

Die Subordinationstheorie – das Wichtigste in Stichpunkten

  • Sie hilft bei der Unterscheidung von öffentlichem und Privatrecht
  • Sie fragt nach staatlicher Beteiligung am Fall
  • Sie sollte nur gemeinsam mit anderen anerkannten Theorien eingesetzt werden
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