Absolutes Recht


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Als absolutes Recht bezeichnet man Rechte, die gegenüber jedermann wirken. Sie werden auch Herrschaftsrechte genannt und prägen Grundprinzipien der gesamten Rechtsordnung.

Im Gegensatz zu Rechten, die nur zwischen bestimmten Personen gelten, findet ein absolutes Recht gegenüber allen Anwendung. Es wirkt somit absolut, während die anderen Rechte relativer Natur sind. Ein Beispiel dafür: Verträge wirken nur gegenüber Vertragsparteien. Diese Unterscheidung wird nach dem Kreis derjenigen bestimmt, gegenüber dem ein Recht wirkt.

Gemeint ist freilich nur die direkte Wirkung: Klarerweise berührt es auch die eigene Sphäre, wenn etwa das Nachbargrundstück an einen Industriellen veräußert wird. Der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts steht den beiden dennoch frei, auch wenn in der Folge Rechte gegen den Bau einer Anlage geltend gemacht werden können.

Welche Rechte werden absolut geschützt?

Ihre Einteilung erfolgt üblicherweise nach dem jeweiligen Schutzgut. Das sind die Persönlichkeit sowie körperliche und unkörperliche Sachen.

  • Persönlichkeitsrechte
  • Dingliche Rechte
  • Immaterialgüterrechte (Urheber-, Marken-, Patentrechte u.v.m.)
  • Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (entwickelt durch Richterrecht)

Ihr Ursprung und gesetzliche Verankerung

Viele Grundsätze unseres heutigen Rechts galten schon im Römischen Reich und wurden in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) übernommen. Schon damals unterschied man, ob eine Rechtsbeziehung nur „inter partes“ – wie etwa ein Vertrag als relatives Recht – wirkt oder nicht. Absolute Rechte, wie das Eigentum, wurden in ihrer Wirkung als „erga omnes“ bezeichnet. Während des Mittelalters gab es freilich auch hier einen Rückfall.

Absolute Rechte werden heute auf allen Ebenen geschützt. So ist das Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum in seiner absoluten Form in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert und sie wurde auch Bestandteil des EU-Rechts. Das verhindert etwa, dass Regierungen innerhalb der EU wie im Kommunismus starke Eigentumsbeschränkungen schaffen. Auch die Abschaffung der Todesstrafe und das Folterverbot sind dort jeweils verankert. Enteignungen, Hausdurchsuchungen oder selbst neue staatliche Gebühren unterliegen dadurch begründbaren Anforderungen. Absolute Rechte an sich können auch nicht verjähren. In Deutschland wurden sie zudem im Grundgesetz (GG) und damit in der Bundesverfassung statuiert.

Jeder, der absolute Rechte verletzt, muss mit der Geltendmachung von Abwendungs- oder Ersatzansprüchen rechnen. Auch das Strafrecht wurde zu ihrem Schutz geschaffen. Der Gesetzgeber darf nicht nur, sondern er muss sogar seine einfachen Gesetze danach ausrichten. Sonst kann eine Regel vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) eine Verletzung aussprechen. Auf EU-Ebene bestehen zusätzliche Kontrollmöglichkeiten, wovon ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) nur eine ist.

Wo findet man absolute Rechte in den einfachen Gesetzen?

Kurz gesagt: Überall. Die Ausgestaltung durch Gesetz gegenüber dem Staat wird vom öffentlichen, gegenüber anderen vom Privatrecht geregelt. Die relativen Rechte, also Vertragsverhältnisse, bestimmen sich für alle nach den gleichen Regeln.

Beispiel: Auch der Staat darf einen Mietvertrag für seine Behörde mit einem Privaten abschließen. Es gilt das normale Mietrecht als Teil des Zivilrechts.

Ein Beispiel am absoluten Recht des Eigentums:

Das Eigentum an einer Sache, mag es ein Grundstück oder sonstige Ware sein, ist von jedermann zu respektieren. Vom Staat, den Nachbarn, den Gläubigern. Daran kann man gut erkennen, dass Beeinträchtigungen nur ausnahmsweise und jeweils anders begründet erlaubt sind: Der Nachbar muss dafür sorgen, dass kein Lärm, Gerüche oder überhängende Äste stören. Man muss aber akzeptieren, dass er bei einem Brand über den eigenen Grund flüchtet, selbst wenn er dabei Blumen zertritt. Hier ist sein absolutes Recht auf Leben bei einer Interessensabwägung stärker und im BGB als „Notstand“ geregelt. Der Staat darf das Häuschen nicht durchsuchen, wenn der Eigentümer nicht etwas Schlimmes verdächtigt wird. Die Gläubiger dürfen es nur bei Zahlungsverzug und unter Einhaltung von Fristen und sonstigen Voraussetzungen einer Zwangsversteigerung zuführen. Es wirkt somit gegenüber jedermann.

Die Entstehung absoluter Rechte

Persönlichkeitsrechte sind absolute Rechte, die kraft Geburt gelten. Manche sogar schon zuvor und noch nach dem Tod. Die Entstehung von absolutem Recht an Sachen, namentlich sind das dingliche Rechte, unterliegt besonderen Voraussetzungen. Diese sind ganz genau im Sachenrecht geregelt.

Urheberrechte sind ebenfalls ein gutes Beispiel für absolute Rechte und unterliegen eigenen Gesetzen. Sie sagen aus, dass das Werk eines Autors ganz besonders geschützt wird. Auch für sie gelten eigens geschaffene Gesetze. Sie gelten ebenfalls gegenüber jedermann und nicht nur gegenüber irgendjemand. Beispiel: Man kopiert das literarische Werk eines anderen und verkauft es an einen Verlag.

Absolutes Recht im öffentlichen Recht

Im Verhältnis zu Bürgern, denen absolute Rechte zukommen, bestehen für den Staat die eingangs genannten Einschränkungen. Eingriffe werden dort möglich, wo Menschenrechte unter einem Gesetzesvorbehalt stehen. Dazu zählen z.B. die gesetzlichen Voraussetzungen bei Beschlagnahmungen oder Enteignungen, wo das Gemeinwohl die Eingriffe rechtfertigen muss. Sie müssen auch verhältnismäßig sein wie jeder Eingriff in Menschenrechte.

Absolute Rechte im Völkerrecht

Staaten untereinander kennen ebenfalls absolute Rechte. Das Völkerrecht regelt das heute ganz genau. Früher wurde es noch bestritten. Es zählen grundlegende Dinge, die für den Friedenserhalt notwendig sind, dazu. So sind etwa Angriffskriege, Verbot der Sklaverei oder Völkermord für jeden verboten. Auch dahinter steht jeweils ein absolut geschütztes Rechtsgut und verbindet die Systeme der Rechtswissenschaften einzelner Staaten nach außen hin auf übereinstimmende Weise. Das bedeutet aber nicht, dass sich alle daran halten oder keine Auslegungsunterschiede bestünden.

Absolute Rechte – das Wichtigste in Stichpunkten

Absolute Rechte wirken gegenüber jedermann. Ihr Gegensatz sind relative Rechte, die nur zwischen bestimmten Personen oder Rechtsträgern gelten. Man teilt sie nach den Schutzbereichen der Person, sowie von körperlichen und unkörperlichen Sachen ein:

  • Persönlichkeitsrechte
  • Dingliche Rechte
  • Immaterialgüterrechte (Urheber-, Marken-, Patentrechte u.v.m.)
  • Recht am Gewerbebetrieb
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