Stille Gesellschaft (StG)


Eine Stille Gesellschaft (StG) regelt das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern. Zweck der StG ist die stille Teilhaberschaft an Unternehmen.

Sie kann grundsätzlich mit jeder Unternehmensform / Rechtsform geschlossen werden.

Dabei sind die Gesellschafter in Form von Geldeinlagen am Unternehmen beteiligt, ohne dass sie nach außen als Gesellschafter in Erscheinung treten. Die Beteiligung am Verlust kann vertraglich vereinbart bzw. sogar ausgeschlossen werden.

Die stillen Gesellschafter haften nur in Höhe der Einlage. Sofern sie von der Haftung nicht ausgeschlossen wurden, haben sie bestimmte Kontrollrechte, wie zum Beispiel die Einsichtnahme in die Bücher und den Erhalt der Jahresbilanz. Allerdings wird in der Regel durch die Beteiligung am Unternehmen kein Mitspracherecht begründet.

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