Stille Gesellschaft (StG)
Eine Stille Gesellschaft (StG) regelt das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern. Zweck der StG ist die stille Teilhaberschaft an Unternehmen.
Sie kann grundsätzlich mit jeder Unternehmensform / Rechtsform geschlossen werden.
Dabei sind die Gesellschafter in Form von Geldeinlagen am Unternehmen
beteiligt, ohne dass sie nach außen als Gesellschafter in Erscheinung
treten. Die Beteiligung am Verlust kann vertraglich vereinbart bzw.
sogar ausgeschlossen werden.
Die stillen Gesellschafter haften nur in Höhe der Einlage. Sofern
sie von der Haftung nicht ausgeschlossen wurden, haben sie bestimmte
Kontrollrechte, wie zum Beispiel die Einsichtnahme in die Bücher und den
Erhalt der Jahresbilanz. Allerdings wird in der Regel durch die
Beteiligung am Unternehmen kein Mitspracherecht begründet.
whatshot Beliebteste Artikel
- chevron_right Arten des Kaufvertrages
- chevron_right Der Markt
- chevron_right Absolute & komparative Kostenvorteile
- chevron_right Stabliniensystem
- chevron_right Verbrauchsgüter Gebrauchsgüter
- chevron_right Kaufvertrag
- chevron_right geldpolitische instrumente
- chevron_right BWL Grundlagen
- chevron_right Konsum- und Investitionsgüter
- chevron_right AIDA-Modell
category Auch in dieser Kategorie
- chevron_right OHG (Offene Handelsgesellschaft)
- chevron_right GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- chevron_right KG (Kommanditgesellschaft)