Betrieb


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Gesetzlich ist der Begriff Betrieb nicht definiert. Der Betrieb wird umgangssprachlich häufig mit dem Begriff Unternehmen gleichgesetzt. Tatsächlich ist es so, dass die beiden Definitionen und Verwendungen der Begriffe in den unterschiedlichen Wissenschaften (Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft etc.) nicht eindeutig voneinander abgegrenzt werden können. Im Arbeitsrecht wird der Betrieb als Unterorganisationsform eines Unternehmens angesehen.


Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Betrieb eine organisatorische Einheit. Innerhalb dieser Einheit verfolgt ein Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern gewisse arbeitstechnische Zwecke. Hierfür werden die vorhandenen immateriellen und materiellen Betriebsmittel zusammengefasst, organisiert und gezielt eingesetzt. Die menschliche Arbeitskraft wird dabei von einer einheitlichen Leitung gesteuert.


Ein Betrieb ist nach einer bestimmten Infrastruktur aufgestellt. So lassen sich betriebliche Abläufe besser regeln und die Mitarbeiter den Betriebsabteilungen zuordnen. Die Infrastruktur regelt jeder Betrieb selbst. Die unterschiedlichen Varianten weisen jedoch auch immer Ähnlichkeiten auf, da sie aus einzelnen grundsätzlichen Aufgaben (die Grundfunktionen) bestehen. Diese Aufgaben muss jeder Betrieb erfüllen, wenn er seine Ziele erreichen will.

Ziele und Aufgaben eines Betriebes


In Betrieben vollzieht sich vorrangig wirtschaftliches Handeln. Betriebe sind Wirtschaftseinheiten, die der Leistungserstellung (Produktion) sowie der Leistungsverwertung (Absatz) dienen.


Betriebsbereiche und -funktionen


Die Leitung steht im Mittelpunkt. Sie

 

  • besetzt obere Führungsstellen.
  • plant, ordnet an, entscheidet, kontrolliert und organisiert.
  •  legt die Unternehmensziele und -politik fest.
  • koordiniert betriebliche Teilbereiche.
  • beseitigt Störungen in laufenden Betriebsprozessen.
  • trifft bedeutsame Maßnahmen (zum Beispiel: Stilllegung, Beteiligung an Unternehmen).


Sie macht außerdem die Leistungserstellung möglich und verbindet alle Betriebsteile miteinander. Hierbei steht ihr auch die Verwaltung zur Seite.


Die Verwaltung

 

  • sichert die Funktionsfähigkeit eines Betriebes und übernimmt die
  • die Personalverwaltung (Personalplanung, -beschaffung, -führung, Schulungsaufgaben, soziale Aufgaben),
  • die Anlagenverwaltung (Pflege und Reparaturen von Gebäuden und Fuhrpark),
  • das Rechnungswesen,
  • die Schriftgutaufbewahrung,
  • die Organisation und
  • die Finanzverwaltung.


Die Finanzabteilung

 

  • beschafft das für den Betriebsprozess notwendige Kapital (Erlöse, Kredite, Einlagen).

Beschaffung, Produktion und Absatz

Die Beschaffungsfunktion (Einkauf) und die Absatzfunktion (Verkauf) stehen unterhalb der Geschäftsleitung und sind zwei bedeutsame betriebliche Grundfunktionen. Zwischen den Grundfunktionen befinden sich zwei weitere Funktionen, die Produktion (Fertigung) und die Lagerung (der gefertigten Gütern und Rohmaterialien).

Die Lagerung splittet sich meist auf. So gehören die Lagerung von fertigen Produkten zum Vertrieb und die Lagerung von halbfertigen Produkten sowie Rohmaterialien zur Fertigung. Aus dem Absatz kommen die Einnahmen (Erlöse), die die Ausgaben (Kosten) für den Einkauf (Beschaffung) decken.


Die Beschaffung (Einkauf)

  • beschafft Informationen, Materialien, Betriebsmittel, Arbeitskräfte und übernimmt die
  • Bezugsquellen- und Bedarfsermittlung sowie Bestellung und Lieferungsüberwachung.


Die Lagerung

  • beschafft Materialien und (zwischen-)lagert fertige und halbfertige Erzeugnisse,
  • übernimmt die Warenannahme, Eingangskontrolle, Warenpflege, Einlagerung, Warenausgabe, Bearbeitung, Lagerbuchführung und Lagerkontrolle.


Die Produktion (Fertigung)

 

  • stellt Erzeugnisse her,
  • übernimmt die Entwicklung, Fertigungsplanung, Kalkulation, Arbeitsvorbereitung, Herstellung, Reparatur und Qualitätskontrolle.


Der Absatz (Verkauf)

 

  • verwertet die Erzeugnisse am Markt (Bezug: Erlöse),
  • ist verantwortlich für Marketing, Auftragsbearbeitung, Kundenpflege, Versand, Verkauf, Fakturierung sowie die Erkundung der Marktchancen.

Die Ziele eines erwerbswirtschaftlichen Betriebes

 

  • maximaler Umsatz
  • maximaler Gewinn
  • geringe Kosten
  • hohe Rentabilität
  • Erhöhung des Marktanteils
  • Ansehen und Macht
  • Sicherheit und Unabhängigkeit
  • Verbesserung der Qualität
  • Sicherung der Arbeitsplätze
  • Corporate Identity (Identifikation der Mitarbeiter)

Die Ziele eines gemeinwirtschaftlichen Betriebes

 

  • Bedarfsdeckung (gute Versorgung der Menschen mit Dienstleistungen und Waren)
  • Deckung der Kosten (anderenfalls müssen das Land, der Bund oder die Gemeinde zuschießen), zum Beispiel: Zoo, Theater
  • bestmögliche Gewinnerzielung
  • Sicherung der Arbeitsplätze, zum Beispiel: Stadtwerke, Theater, Universitäten etc.
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