Akkordlohn - Form der leistungsgerechten Entlohnung


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Der Akkordlohn ist eine Entlohnung, die einen unmittelbaren Leistungsbezug vorsieht.

Er wird in der Regel im produzierenden Bereich angewendet und setzt sich aus dem tariflich vereinbarten Mindestlohn sowie dem Akkordzuschlag zusammen.

Die Voraussetzungen für die Anwendung eines Akkordlohns

Der Akkordlohn stellt eine leistungsgerechte Form der Entlohnung dar. Damit diese Form der Entlohnung anwendbar ist, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • der Arbeitsablauf muss mängelfrei sein (keine technischen Störungen u.ä.)
  • der Arbeitsablauf muss sich wiederholen
  • die Leistungsmenge muss messbar sein
  • die Leistungsmenge muss durch den Arbeitnehmer beeinflussbar sein


Nur wenn alle diese Voraussetzungen vorliegen, ist der Akkordlohn anwendbar. Anderenfalls muss der Arbeitgeber eine andere Form der leistungsgerechten Entlohnung wählen.

Zusammensetzung & Berechnung des Akkordlohns

Der Akkordlohn setzt sich aus dem Mindestlohn sowie dem Akkordzuschlag zusammen. Die Höhe des Akkordzuschlags kann frei gewählt werden. Ein Zuschlag in Höhe von 15 bis 25% ist in der Praxis zu empfehlen. Beim Akkordlohn stellt die Normalleistung die Basis für die Bewertung der Leistung dar. Die Summe von dem Mindestlohn sowie Akkordzuschlag bei der Erbringung einer Normalleistung wird als Grundlohn bezeichnet. Aufgrund der Komplexität der Thematik wird der Unterschied zwischen Mindestlohn, Akkordzuschlag und Grundlohn an folgendem Beispiel erklärt:

tariflich vereinbarter Mindestlohn: 1.500 €
tariflich vereinbarter Akkordzuschlag: 20%

In diesem Beispiel erhält ein Arbeitnehmer bei der Erbringung einer Normalleistung einen Zuschlag in Höhe von 300 €. Somit ergibt sich bei einer Normalleistung ein Grundlohn in Höhe von 1.800 €. Bei einer höheren oder niedrigeren Leistung fällt der Lohn entsprechend höher oder niedriger aus.

Die Formen des Akkordlohns

Beim Akkordlohn stellt die Leistung des Arbeitnehmers die Bezugsgröße für die Entlohnung dar. Dabei kann die Bemessung der Leistung in Form von einem Stück- oder Zeitakkord erfolgen.

Bei einem Stückakkord steht jedem produzierten Stück ein bestimmter Geldbetrag gegenüber. Somit ergibt sich der Akkordzuschlag aus dem Produkt von Stückzahl und Stückakkord.

Sollte bei vorangegangenem Beispiel die Normalleistung 200 Stück im Monat betragen, ergibt sich somit ein Stückakkord in Höhe von 0,50 Euro. Der Arbeitnehmer bekommt dann, wenn er die Normalleistung erbringt, 1.500 Euro Mindestlohn und 300 Euro Akkordzuschlag ausgezahlt.

Im Fall einer Tariferhöhung ist sowohl der Mindestlohn als auch der Akkordzuschlag beziehungsweise der Stückakkord anzupassen. Bei einem Zeitakkord ist dies nicht notwendig. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass bei dem Zeitakkord eine Vorgabezeit pro Stück vorgesehen ist. Vereinfacht gesagt erhält der Arbeitnehmer unabhängig davon, wie lange er für die Herstellung einer Sache benötigt hat, eine bestimmte Zeit für jedes produzierte Stück gutgeschrieben. Diese Zeit wird mit dem tariflich vereinbarten Satz vergütet. Im Fall einer Tarifänderung muss nicht der Zeitakkord, sondern der Vergütungssatz angepasst werden.

Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass der Arbeitsaufwand bei einer Tarifumstellung geringer ausfällt. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Unternehmen für eine Akkordarbeit in Form des Zeitakkords.
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