Eigenverbrauch buchen


Der Eigenverbrauch bezeichnet die Entnahme von Gegenständen oder Leistungen aus dem Betrieb durch den Unternehmer zu privaten oder betriebsfremden Zwecken.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass diese Vorgänge umsatzsteuerpflichtig sind, denn der Unternehmer ist hier Endverbraucher und somit zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet.


Beispiel für die Buchung vom Eigenverbrauch

Ein Unternehmen handelt mit Haushaltsgeräten. Der Unternehmer entnimmt vom Lagerbestand einen Handmixer im Wert von netto € 40,00 für den Eigenbedarf.


Buchungssatz:



Privatentnahmen € 47,60
an Erlöse aus Privatentnahmen € 40,00
an Umsatzsteuer € 7,60


Erklärung:


Mit dem Konto "Privatentnahmen" wird deutlich gemacht, dass hier ein Gegenstand aus dem Betriebsvermögen zu betriebsfremden Zwecken entnommen wird (im Jahresabschluss wird das Konto "Privat" dann direkt über das Eigenkapital abgeschlossen und hat so eine direkte Auswirkung darauf).



Im nächsten Schritt muss deutlich gemacht werden, dass es sich dabei nicht um reguläre Verkaufserlöse handelt, deshalb wird das Konto "Erlöse aus Privatentnahmen" benutzt. Schließlich wird auch die Umsatzsteuer korrekt erhoben.

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