Disagio


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Nimmt ein Unternehmen ein Darlehn auf, wird häufig ein Disagio verwendet. Man versteht darunter eine vorweggenommene Zinszahlung. Im Klartext heißt das, als Darlehnsumme wird zum Beispiel ein Betrag von 100.000 € vereinbart, zur Auszahlung kommen allerdings nur 96.000 €. Die Differenz, also die 4.000 € behält der Darlehnsgeber gleich ein. Gekoppelt an ein solches Disagio ist in der Regel ein niedrigerer Zinssatz, da ja bereits ein Teil des Zinses bezahlt wurde.

Um die Buchung dieses Vorgangs durchführen zu können, muss man sich die einzelnen Punkt genauer betrachten:


      a) die Auszahlung des Darlehns stelle eine erfolgsneutrale Buchung dar
        b) beim Disagio handelt es sich um eine Zinszahlung, die eigentlich als Aufwand zu berücksichtigen ist. Allerdings ist das Disagio ein Aufwand, der erst in der Zukunft anfällt (Zinsen fallen ja nicht bereits bei der Darlehnsauszahlung an). Für Ausgaben, die einen Aufwand nach dem Stichtagsdatum darstellen, kennen wir in der
Buchhaltung
      die Aktive Rechnungsabgrenzung – kurz ARA. Zu beachten ist auch, dass das Disagio ja
noch nicht bezahlt
      ist, sondern einfach von der Auszahlung abgezogen wurde. Bei der Rückzahlung des Darlehns muss demnach vom
vollen Betrag
    ausgegangen werden, und nicht vom ausbezahlten Betrag.


Die Buchung des obigen Beispiels lautet also:

Bank 96.000 €
ARA (Disagio) 4.000 € an Darlehn (Fremdkapital) 100.000 €

Wichtig ist, dass Fremdkapital mit dem rückzahlbaren Betrag anzusetzen ist. Würde lediglich die Buchung der 96.000 € erfolgen, wäre das Fremdkapital um 4.000 € zu niedrig angesetzt und der Bilanzansatz falsch.

Auflösung des Disagio

Die Aktive Rechnungsabgrenzung ist so aufzulösen, dass es dem Zeitraum der Aufwandes entspricht. Da Zinsen ja mit dem Zeitraum des Geldverleihs anfallen, koppelt man die Auflösung mit der Laufzeit

Beispiel 1: Fälligkeitsdarlehn
Die Laufzeit des Darlehns beträgt vier Jahre, die Tilgung erfolgt nach Ablauf der vier Jahre in einer Zahlung. In dem Fall würde die Auflösung der ARA der Zinsberechnung entsprechen und linear aufgelöst werden. Die Buchungen lauten also in den vier Jahren jeweils:

Zinsaufwand 1.000 € an ARA (Disagio) 1.000 €

Etwas schwieriger stellt sich der Sachverhalt bei einem typischen Tilgungsdarlehn dar, bei dem die Tilgung über die gesamte Laufzeit verteilt ist.

Beispiel 2: Tilgungsdarlehn
Die Laufzeit des Darlehns beträgt vier Jahre, die Tilgung des Darlehns erfolgt jährlich in gleichen Raten zu je 25.000 €. Die Auflösung des Disagio erfolgt hier jährlich in fallenden Beträgen, da der verbleibende Darlehnsbetrag mit jeder Tilgung niedriger wird, und sich somit der Zinsaufwand ebenfalls verringert.

Für die Berechnung des aufzulösenden Betrages gibt es natürlich verschiedene Wege, einer davon ist zum Beispiel:

Zähler = 1 - 4 ( Anzahl der Raten)
Nenner = 10 (1+2+3+4)

Die Auflösungsbeträge errechnen sich demnach:
    • 1. Rate 4.000 + 4/10 = 1.600 €
    • 2. Rate 4.000 x 3/10 = 1.200 €
    • 3. Rate 4.000 x 2/10 = 800 €
    • 4. Rate 4.000 x 1/10 = 400 €

Die Buchungssatz lautet jeweils

Zinsaufwand an ARA (Disagio)




Disagio und Zinsbindung

Disagio ist unmittelbar mit der Zinsbindung des Darlehns verbunden. Liegt die Zinsbindungsfrist vor dem Laufzeitende wird das Disagio bis zum Zeitpunkt der Zinsbindung aufgelöst. Beim obengenannten Beispiel ist also zu hinterfragen, wie lange die Zinsbindung läuft. Besteht eine solche lediglich für zwei Jahre, ist das Disagio nicht über die gesamten 4 Jahre aufzulösen sondern lediglich über zwei Jahre

Disagio im HGB

Im Handelsrecht besteht keine zwingende Vorschrift, das Disagio über den Zeitraum aufzulösen, vielmehr besteht ein Wahlrecht, das Disagio sofort aufwandswirksam zu verbuchen oder über die ARA aufzulösen. Das Steuerrecht schreibt jedoch die Auflösung über die ARA zwingend vor, daher bleibt es keinem erspart, den Sachverhalt auch aus steuerlicher Sicht richtig zu betrachten.
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