ARAP (Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung)
Abgrenzungen werden in der Buchhaltung immer dann erforderlich, wenn Geschäftsvorfälle mehrere Perioden (also z. B. mehrere Geschäftsjahre, was der Fall bei bei Mietzahlungen oder Versicherungen sein) betreffen. Damit der Erfolg jeder Periode korrekt dargestellt werden kann, wird der Aufwand oder Ertrag entsprechend aufgeteilt. Weitere thereotische Infos gibt es hier: Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Gesetzliche Grundlagen
§ 252 Abs. 1, Zi. 5 HGB besagt, dass Aufwendungen und Erträge unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung in dem Geschäftsjahr zu erfassen sind, in dem sie tatsächlich anfallen.
Buchung vom ARAP
Bei der aktiven Rechnungsabgrenzung handelt es sich um eine Leistungsforderung - im alten Geschäftsjahr wird eine Zahlung geleistet für einen Aufwand, der das neue Geschäftsjahr betrifft. Das kann zum Beispiel eine Mietzahlung sein, die im Dezember im Voraus für den Januar gezahlt wird.
1.) Die Rechnung geht ein und wird in der Buchhaltung erfasst:
Aufwandskonto
an Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
2.) Die Rechnung wird bezahlt:
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
an Bank
3.) Der Aufwand wird abgegrenzt:
ARAP
an Aufwandskonto
4.) Im neuen Jahr wird der ARAP wieder aufgelöst und der Aufwand in der korrekten Periode gebucht:
Aufwandskonto
an ARAP
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