Anschaffung von Anlagegütern buchen


Bei der Anschaffung eines Anlagegutes fallen je nach Sachverhalt verschiedene Buchungen an. Besonders wichtig ist dabei, dass nicht nur der reine Anschaffungsbetrag des Anlagegegenstandes in die Anlagebuchführung einfließt, sondern ALLE Kosten, die bis zur Inbetriebnahme der Anlage anfallen.


Was sind Anschaffungskosten?

§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB bestimmt: „Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.“


Beispiel-Buchung für die Anschaffung von Anlagegütern

Beispiel: Eine Speditionsfirma kauft einen neuen LKW für den Fuhrpark. Der LKW kostet netto € 100.000. Es fallen darüber hinaus noch Überführungskosten in Höhe von netto € 1.000 an.


1.) Zunächst wird der Kauf des LKW gebucht.


Buchungssatz:

Fuhrpark, LKW X-XX 9999 € 100.000
Vorsteuer € 19.000
an Verbindlichkeiten aus L.u.L. € 119.000.

Erklärung:

Damit ist der neue LKW in der Anlagenbuchhaltung erfasst.



2.) Buchung der Überführungskosten ( = Anschaffungskosten)


Die Überführungskosten können eindeutig einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden und erhöhen daher dessen Anschaffungskosten. In diesem Fall wird also nicht auf ein Aufwandskonto, sondern auf das entsprechende Konto in der Anlagenbuchhaltung gebucht.


Buchungssatz:

Fuhrpark, LKW X-XX 9999 € 1.000
Vorsteuer € 190
an Verbindlichkeiten aus L.u.L. € 1.190


Erklärung:

Auf dem Konto des Anlagegutes sind jetzt die vollständigen Anschaffungskosten erfasst. Somit ist auch die Basis für eine korrekte Ermittlung der Abschreibungsbeträge geschaffen.            


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