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Zweifelhafte Forderungen Übungsaufgaben (mit Lösung)

Übungsaufgabe zum Thema „zweifelhafte Forderungen“ – mit Lösungen.
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1. Teilaufgabe

Über das Vermögen des Kunden Bernd Breuer, Segmenter Hofstr. 45, 53902 Bad Münstereifel wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Forderung aus Lieferungen und Leistungen beträgt 31.535 €.

Wie buchst Du diese Feststellung?

2. Teilaufgabe

Am 11. November 2013 liegt bereits der Abschlussbericht zur Forderung aus Lieferungen und Leistungen von 31.535 € vom Insolvenzverwalter vor. Am 18. November 2013 wird ein Betrag von 2.522,80 € durch Banküberweisung bezahlt. Der Rest der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist uneinbringlich.

Buchen nach dem folgenden Kontenplan mit Beträgen

  1. den Zahlungseingang am 18. November 2013
  2. die Umsatzsteuerkorrektur
  3. den Ausfall der Restforderung
  4. Gehört die Umsatzsteuerkorrektur in seiner Höhe zum Erfolgsausweis in der Buchhaltung von Senso GmbH?

Kontenplan:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Zweifelhafte Forderungen
  • Umsatzsteuer
  • Kreditinstitute (Bank)
  • Übliche Abschreibungen auf Forderungen
Lösungshilfe: Uneinbringliche Forderungen – so buchst du sie richtig!

Am 9. Oktober 2013 wurde auf dem geführten Kontokorrentkonto bei der Hausbank auf eine bereits abgeschriebene uneinbringliche Forderung ein Betrag von 809,20 € gutgeschrieben.

Kreditinstitute (Bank) 809,20 €
an Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 680,00 €
an Umsatzsteuer 129,20 €

Abwicklung der Umsatzsteuer bei Bewertung von Forderungen

Eine Umsatzsteuerkorrektur ist erst bei Feststellung einer uneinbringlichen
Forderung zu buchen.
(Umsatzsteuer auf der Sollseite, zugleich Umsatzsteuerkürzung/Zahllastminderung)
Dagegen muss bei einem Zahlungseingang bei einer bereits uneinbringlichen
Forderung der Mehrwertsteueranteil an das Finanzamt abgeführt werden.

Lösung anzeigen (hier klicken)

1. Teilaufgabe

a) Zweifelhafte Forderungen 31.535 €
an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.535 €

2. Teilaufgabe

Zweifelhafte Forderungen 31.535,00 €
– Zahlungseingang 2.522,80 €
———————————————————————–
Uneinbringliche Forderungen –brutto- 29.012,20 €
– Umsatzsteuerkorrektur 4.632,20 € *1)
———————————————————————–
Uneinbringliche Forderungen –netto- 24.380,00 €

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*1) Ermittlung der Umsatzsteuerkorrektur

29.012,20 x 19
——————— = 4.632,20 €
119

2a

Kreditinstitute (Bank) an Zweifelhafte Forderungen 2.522,80 €

2b

Umsatzsteuer an Zweifelhafte Forderungen 4.632,20 €

2c

Übliche Abschreibungen auf Forderungen 24.380,00 €
an Zweifelhafte Forderungen

2d
Auf keinen Fall. Die Buchungen auf dem Umsatzsteuerkonto gehört zu keiner erfolgs- wirksamen Buchung. (Keine Buchung im GuV-Bereich). Die Umsatz-
steuerkorrektur schmälert die Zahllast an das Finanzamt. Dagegen die Buchung zu 2n) schmälert den Gewinn um 24.380 €.

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