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Lohnt sich der Verkauf einer Lebensversicherung?

Lebensversicherungen zählten in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder zu den beliebtesten Sparprodukten. Gerade in Deutschland, aber auch in Österreich und anderen europäischen Ländern wurden sie gerne als Altersvorsorge abgeschlossen. Versicherungen dieser Art wurden nicht gerade selten über Laufzeiten von 30 Jahren oder länger abgeschlossen.

Bei Verträgen über eine derart lange Laufzeit kann es der Fall sein, dass die Verträge gar nicht bis zum Ablaufdatum geführt werden. Es gibt Informationen dazu, dass ein großer Teil der Lebensversicherungen vorzeitig aufgelöst wird. Das bedeutet, dass zum Beispiel bedingt durch einen Engpass in der Liquidität die Lebensversicherung vorzeitig gekündigt wird. Ebenfalls ist es möglich, dass die Versicherung gekündigt wird, weil man mit der Entwicklung dieser nicht zufrieden ist. Dies ist gerade dann häufig der Fall, wenn die Lebensversicherung kapitalgebunden ist, wie es bei einer Mehrheit der Versicherungen der Fall ist.

Das die Kündigung einer Lebensversicherung nicht unbedingt attraktiv ist, liegt auch daran, dass es Szenarien gibt, in denen andere Wege wie der Verkauf sinnvoller sein können. Die Lebensversicherung dient oftmals zu dem Zweck, Hinterbliebene im Todesfall zu versorgen. Diese Versorgung würde entfallen, wenn man die Versicherung kündigt. Nicht gerade selten haben Lebensversicherungen auch weitere Versicherungen inkludiert, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sollte die Versicherung also gekündigt werden, so ist es möglich, dass man gleichzeitig den Versicherungsschutz verliert. Bevor die Versicherung unter Umständen gekündigt wird, sollten vorab die rechtlichen Folgen geprüft werden. Ebenfalls ist zu prüfen, welche steuerlichen Folgen auf einen zukommen, wenn man die Versicherung kündigen möchte.

Welche Arten von Lebensversicherungen gibt es?

Im Grunde genommen wird zwischen drei verschiedenen Arten von Lebensversicherungen differenziert. Die so genannte Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoabsicherung.

Darüber hinaus gibt es eine Kapitallebensversicherung sowie auch eine fondsgebundene Lebensversicherung, welche dazu dienen, das Kapital aufgebaut wird.

Welche Optionen habe ich im Vergleich zur Kündigung der Lebensversicherung?

Oftmals denken die Inhaber einer Lebensversicherung darüber nach, diese zu kündigen, da sich die Beiträge der Lebensversicherung vor allem am Alter orientieren. Das bedeutet, dass die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen können.

Dennoch gibt es zwei alternative Optionen zur klassischen Kündigung der Lebensversicherung:

1. Alternative:

Es ist möglich, dass der Vertrag der Versicherung beitragsfreigestellt wird. Das bedeutet, dass keine weiteren Beiträge mehr in die Versicherung gezahlt werden. Das Geld, dass bis dato in den Vertrag eingezahlt worden ist, bleit weiter in der Versicherung bestehen und wird auch weiterhin verzinst. Anzumerken ist, dass es weiterhin eine Absicherung für die Hinterbliebenen gibt und natürlich auch, dass weiterhin Verträge und Sicherheiten wie die Berufsunfähigkeitsversicherung gültig sind. Zu beachten ist, dass es Unterschiede bei der Risikoabsicherung geben kann. Das bedeutet, dass die Risikoabsicherung geringer ausfallen kann, als wenn man regulär weiterhin die Beiträge für die Versicherung gezahlt hätte.

  • Die Lebensversicherung kann beitragsfrei gestellt werden und man behält seinen Risikoschutz bei sowie als auch die Absicherung der Hinterbliebenen
  • Die Lebensversicherung kann auf dem Zweitmarkt z.B. an ein Unternehmen verkauft werden und man behält seine Risikoabsicherung bei

2. Alternative:

Eine weitere Alternative zur Kündig der Versicherung stellt der Verkauf dieser an. In Deutschland und auch in anderen Ländern gibt es einen so genannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Das bedeutet, dass die kompletten Policen aufgekauft werden. In der Branche haben sich Unternehmen darauf spezialisiert, die Lebensversicherungen aufzukaufen und zu den genannten Konditionen weiter zu besparen, bzw. weiter die Beiträge zu zahlen. Die Firmen profitieren davon, dass sie die Lebensversicherung zu einem günstigen Preis einkaufen können und dass sie gleichzeitig den Vertrag fortführen und von einer positiven Wertentwicklung profitieren. Die früheren Kunden der Lebensversicherung profitieren davon, dass die Risikoabsicherungen in der Regel in voller Höhe erhalten bleiben, was ein echter Vorteil sein kann.

Angebote vom Zweitmarkt der Lebensversicherung können deutlich attraktiver sein, als es bei einer Kündigung der Fall ist. Der große Vorteil besteht darin, dass man nicht nur meist mehr bekommt, als den Rückkaufwert, sondern auch den Risikoschutz weiterhin genießen kann.

Welche Aspekte sind bei der Lebensversicherungs-Analyse zu prüfen?

Bevor die Entscheidung getroffen werden kann, ob eine Versicherung gekündigt wird, oder aber auch verkauft wird, sind einige Aspekte zu prüfen.

Zunächst ist es wichtig, dass geschaut wird, über welche Wege man den Risikoschutz aufrechterhalten kann. Darüber hinaus muss geprüft werden, wann der Vertag abgeschlossen worden ist und wie lange die Restlaufzeit des Vertrages noch ist. Sollte der Vertag z.B. nur noch über 3 bis 5 Jahre laufen, ist genau zu prüfen, ob sich eine Kündigung wirklich lohnt. Wenn der Vertrag noch über 20 Jahre läuft, ist eher zu prüfen, ob sich eine Kündigung oder ein Verkauf wirklich rentieren.

Ebenfalls ist es wichtig, dass geprüft wird, ob die Widerrufsbelehrung korrekt gewesen ist. Oftmals ist es gerade in alten Verträgen möglich, dass dies nicht der Fall ist, was dazu führt, dass man sich darauf berufen kann und möglicherweise aus dem Vertrag aussteigen kann. Ob eine betriebliche Altersversorgung vorliegt, muss ebenfalls geprüft werden – diese kann eine interessante Alternative darstellen. Ebenfalls kann geprüft werden, ob die Police zur Lebensversicherung z.B. zu guten Konditionen beliehen werden kann.

  • Kann ich den Risikoschutz aufrechterhalten?
  • Ist ein Verkauf der Versicherung attraktiver?

Das Potential der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt sollte ebenfalls geprüft werden. Über einen kostenlosen Verkaufsrechner kann genau in Erfahrung gebracht werden, wieviel Geld die Versicherung auf dem Zweitmarkt einbringen kann und ob sich der Verkauf wirklich lohnt.

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Lebensversicherung kündigen zu wollen, der kann sich im Netz z.B. anhand des verlinkten Artikels inkl. Infografik genau über die Folgen (auch steuerlicher Natur sowie der Sozialabgaben!) informieren.

Welche Rolle spielt das Datum des Vertragsabschlusses bei der Lebensversicherung?

Das Datum des Vertragsabschlusses spielt bei der Lebensversicherung und beim Umgang mit dieser eine wichtige Rolle. Wer seine aktuell laufende Versicherung vor sich liegen hat, sollte in jedem Fall das Datum des Vertragsabschlusses prüfen. Das bedeutet konkret, dass der 1. Januar 2005 hier eine wichtige Rolle spielt, genau wie es beim 31. Dezember 2017 der Fall ist.

Die steuerliche Behandlung der Lebensversicherung ist unter anderem davon abhängig, wann der Vertrag abgeschlossen worden ist. Das bedeutet, dass z.B. bei einem Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2005 andere Regelungen gelten, als wenn der Vertrag später abgeschlossen worden ist.

  • Abschluss vor 1. Januar 2005 und mind. 12 Jahre Laufzeit bedeutet steuerfreie Auszahlung der Lebensversicherung

Sofern der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden ist, gibt es einen Steuerprivileg für die Versicherung. Sofern die Versicherung über eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren abgeschlossen worden ist, kann die komplette Auszahlung steuerfrei wahrgenommen werden. Gleiches gilt, wenn der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden ist und nach dem 1. Januar 2017 endet.

Sollte der Abschluss des Vertrages zwischen 2005 und 2007 erfolgen, so gelten hier andere Bedingungen. Das bedeutet konkret, dass das Steuerprivileg nicht mehr vorhanden ist und dass das so genannte Alterseinkünftegesetz gültig gewesen ist. Ein wichtiger Punkt für alle Menschen, die in diesem Zeitraum einen solchen Vertrag abgeschlossen haben besteht darin, dass sich die Widerrufsbelehrungen für die Verträge geändert haben, bzw. dass diese von 2005 bis 2007 neugestaltet worden sind. Konkret bedeutet das aus heutiger Sicht, dass zu prüfen ist, ob die Verträge korrekt gestaltet worden sind. Wenn dies nicht der Fall ist, kann man von dem Vertrag zurücktreten, ohne dass die Versicherung gekündigt werden muss.

  • Zwischen 2005 und 2007 wurden die Regulatorien reformiert – es kam zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Davon kann profitiert werden, wenn die Widerrufsbelehrung kontrolliert wird. Es ist unter Umständen ein kostenfreies Zurücktreten vom Vertrag möglich.

Wenn die Versicherung von 2005 bis 2007 abgeschlossen worden ist und jetzt gekündigt wird, erhält man vom Versicherer lediglich den so genannten Rückkaufswert abzüglich der gesetzlichen Abgeltungssteuer. Sollte es sich um einen Widerruf der Versicherung handeln, so ist durch den Versicherer die Summe der verzinsten Beträge zurückzuzahlen und zwar abzüglich der Beitragsanteile für die Risikoabsicherung. Es ist für den Versicherungsnehmer also durchaus attraktiver, einen falschen Vertrag zu kündigen, als diesen zu Widerrufen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar. 

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