Stille Reserven - Entstehung, Vorschriften & Auflösung


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Stille Reserven oder stille Rücklagen sind Vermögenswerte eines Unternehmens, die nicht offen in der Bilanz ausgewiesen sind. Sie entstehen entweder durch unterbewertete Vermögenswerte oder durch überbewertete Schuldwerte, wenn der tatsächliche Wert eines Wirtschaftsgutes höher ist als dessen Buchwert.

Die Auflösung erfolgt erst dann, wenn die entsprechenden Werte das Unternehmen verlassen (z.B. durch den Verkauf eines Anlagegutes).

Wie können stille Rücklagen entstehen?

Für die Bildung stiller Rücklagen kommen infrage:

  • Wertveränderungen durch nicht beeinflussbare Faktoren, beispielsweise Inflation
  • Ausnutzen von Bewertungsspielräumen, wie Aktivierungswahlrechte
  • Rechnerische Fehler bei Abschreibungen, Kalkulation der Nutzungsdauer

Konsequenzen von Stillen Rücklagen

Durch die Existenz stiller Rücklagen erscheinen das Eigenkapital bzw. der Gewinn geringer als es tatsächlich der Fall ist. Das kann auch Vorteile haben, zum Beispiel geringere Steuern. Deshalb verstößt eine übermäßige Bildung von stillen Reserven auch gegen die Prinzipien der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit und ist verboten.

Arten der stillen Reserven

Grundsätzlich führen stille Reserven dazu, dass Unternehmen ein höheres Vermögen haben als eigentlich in der Bilanz ausgewiesen. Insofern dürfen die Konzerne keine übermäßig hohen, stillen Reserven bilden, weil dies der Bilanzklarheit widersprechen würde. Dennoch kommt es in folgenden drei Fällen zwangsweise zur Entstehung stiller Rücklagen:

  • Unterbewertung von Aktiva: Stellen Unternehmen Produkte selbst her, so sind diese immer zu den Herstellungskosten in der Bilanz aufzuführen. Diese Legaldefinition erlaubt es, einen gewissen Bewertungsspielraum zu nutzen, der sich vor allem auf die Umrechnung der Gemeinkosten der Produktion auf die Güter ergibt.
  • Überbewertung von Passiva: Unternehmen können Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wie beispielsweise Gerichtsprozesse aufstellen. Es kann aber vorkommen, dass diese Rücklagen doch nicht benötigt werden, etwa weil der Prozess gewonnen wird oder der tatsächlich zu leistende Schadensersatz geringer ausfällt als der hierfür prognostizierte Wert.
  • Nickaktivierung: Aus Gründen der Einfachheit erlaubt es der Gesetzgeber, geringwerte Wirtschaftsgüter direkt in vollständiger Höhe abzuschreiben und nur den Erinnerungswert zu aktivieren. Weil die Güter aber weiter genutzt werden, entstehen stille Reserven in Höhe der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.


In Deutschland ist es den Unternehmen durchaus erlaubt, derartige stille Rücklagen aufzubauen. In einigen Fällen besteht sogar praktisch die Pflicht hierzu, weil der Gesetzgeber recht strikte Bewertungskriterien etwa der Herstellungskosten vorsieht.

Auflösung der stillen Reserven

Stille Rücklagen sollten nicht dauerhaft im Unternehmen bestehen bleiben, sondern bei bestimmten Anlässen wieder aufgelöst werden. Lediglich bei Grundstücken oder Beteiligungen, die ausdrücklich nicht veräußert werden sollen, sind die Rücklagen als dauerhaft anzusehen.

In allen anderen Fällen erfolgt die Auflösung durch den betrieblichen Umsatzprozess. Beispielsweise werden zuvor zu gering bewertete Vermögensgegenstände verkauft, wofür dann entsprechend der höhere Verkaufspreis bilanziert wird. Auch durch den Zeitablauf bei Nutzung der abgeschriebenen Vermögensgegenstände werden die Rücklagen aufgelöst. Unternehmen können aber auch eine bewusste Auflösung zu hoch bewerteter Passivposten vornehmen, wenn beispielsweise ein Prozess gewonnen wurde. Zu guter Letzt können unterbewertete Aktivposten auch im Nachhinein erneut und damit in tatsächlicher Höhe bewertet werden.

Auswirkungen der stillen Rücklagen auf das Unternehmen

Bauen Unternehmen stille Reserven auf, so ergeben sich zwangsweise geringere Gewinne und ein gemindertes Eigenkapital als dies in der Praxis eigentlich der Fall wäre. Problematisch kann dies vor allem bei Aktiengesellschaften sein, die auf Basis des Bilanzgewinns eine Dividende an Anteilseigner ausschütten. Zudem können sowohl die Anteilseigner als auch andere, externe Beobachter kaum erkennen, inwiefern der ausgewiesene Gewinn dem tatsächlichen Gewinn entspricht.

Allerdings ist die übermäßige Bildung stiller Reserven gesetzlich verboten und verstößt gegen das Prinzip der Bilanzklarheit und der Bilanzwahrheit. Gleichzeitig entsprechen zulässige Rücklagen dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip. Zudem werden die stillen Reserven zu einem künftigen Zeitpunkt aufgelöst und erhöhen den Gewinn des Unternehmens entsprechend, so dass die Aktionäre spätestens dann am Erfolg beteiligt werden.

Beispiel für stille Reserven

Ein Autohersteller sieht sich in den USA mit einem Prozess konfrontiert, weil angeblich Abgaswerte an den Autos manipuliert worden sind. Sollte es zu einem Urteil kommen, drohen Strafen in Milliardenhöhe. Aus diesem Grund baut das Unternehmen Rücklagen in Höhe von 8 Milliarden Euro auf, um im Falle des Urteils alle Forderungen direkt begleichen zu können.

Tatsächlich wird das Unternehmen schuldig gesprochen, die Schadensersatzzahlungen fallen aber deutlich geringer aus, als ursprünglich angenommen wurde. Es müssen lediglich 4 Milliarden Euro Strafe bezahlt werden. Entsprechend werden die verblieben 4 Milliarden Euro, die als Rücklage aufgebaut worden sind, aufgelöst und wieder in das Vermögen des Unternehmens überführt.

Stille Reserven – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Stille Reserven entstehen durch Unterbewertungen von Aktiva oder Überbewertungen von Passiva
  • Sie sorgen für eine Minderung des bilanziellen Gewinns, der geringer ausfallen kann als der tatsächliche Gewinn
  • Stille Rücklagen müssen aufgelöst werden und dürfen nicht dauerhaft bestehen
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