Steuerbilanz Definition


Die Steuerbilanz eines Unternehmens weist wie jede Bilanz die Vermögens- und Schuldwerte eines Unternehmens aus. Der Zweck ist die Darstellung des zu versteuernden Gewinns des Unternehmens.

Gesetzliche Grundlagen

Grundsätzliche Vorschriften zur Gewinnermittlung sind in § 4 EStG festgelegt. In § 60 Abs. 2 S. 2 EStDV wird der Begriff der Steuerbilanz als "eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz" definiert. Eine eigenständige gesetzliche Definition gibt es nicht.


Für die Gliederung der Steuerbilanz gelten - ebenso wie für die Handelsbilanz - die Vorschriften von § 266 HGB. Außerdem ist aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips in § 5 Abs. 1 EStG die Handelsbilanz immer die Basis für die Steuerbilanz. Durch beispielsweise das Ausüben von Wahlrechten können sich aber auch Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben.

Bilanzpolitik

Die Steuerbilanz wird in erster Linie für das Finanzamt erstellt. Je niedriger der ausgewiesene Gewinn ist, desto weniger Steuern werden erhoben.


Wenn es darum geht, das Unternehmen bei potenziellen Investoren oder Banken vorzustellen, ist allerdings der in der Handelsbilanz ausgewiesene höhere Gewinn attraktiver. Bei diesen Gelegenheiten wird also die Handelsbilanz vorgelegt.

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