Bilanzrecht
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Geschichtliches zum Bilanzrecht
Bis Ende 1985 waren die wichtigsten Regelungen des deutschen Bilanzrechts im Aktiengesetz enthalten. Weitere Bestandteile fand man in diversen Einzelgesetzen. Seit dem 19. Dezember 1985 ist eine Zusammenfassung des Bilanzrechts im dritten Buch des Handelsgesetztbuches verankert. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz trat dahingegen am 29. Mai 2009 in Kraft.
Wer ist vom Bilanzrecht betroffen?
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen am Bilanzrecht orientieren. Von besonderer Bedeutung ist es jedoch für Kaufleute. Freiberufler, Vereine oder auch Grundstücksgesellschaften sind den enthaltenen Gesetzen nicht unterworfen. Für diese Personen gelten dahingegen die steuerrechtlichen Bilanzierungs- und Buchführungsvorschriften, wobei sie nicht zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet sind.
Die wichtigsten Inhalte des deutschen Bilanzrechts
Das Bilanzrecht ist in sechs Abschnitte unterteilt. Im ersten Abschnitt werden die Buchführung und die Inhalte eines Jahresabschlusses geregelt. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass der Kaufmann die Form seines Jahresabschlusses frei wählen kann. Lediglich Gesellschaften, bei denen es keinen haftenden Gesellschafter gibt, müssen sich an strenge Vorschriften bezüglich der Form halten. Formvorschriften für Kapitalgesellschaften und einige Personengesellschaften finden sich im zweiten Abschnitt des Bilanzrechts.
Eingetragene Genossenschaften finden ihre Formvorschriften im dritten Abschnitt des Gesetzes. Unternehmen anderer bestimmter Geschäftszweige finden die Vorschriften im vierten Abschnitt. Abschnitt Fünf beschäftigt sich mit privaten Rechnungslegungsgremien und Rechnungslegungsbeiräten. Der sechste Abschnitt beschreibt Regelungen bezüglich der Prüfstellen für Rechnungslegung.
Laut Gesetz ist der Jahresabschluss von mittelgroßen und großen Unternehmen einer Prüfung zu unterwerfen. Hierbei wird die Einhaltung des Bilanzrechts überprüft.
Zweck des Bilanzrechts
Zum einen sollen die Jahresabschlüsse bestimmter Unternehmen transparenter gestaltet werden. Im Besonderen steht der Gläubigerschutz im Vordergrund. Diesbezüglich zieht sich das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) durch den gesamten ersten Abschnitt des Bilanzrechts. Es sind auch andere Fokussierungen bekannt. So zum Beispiel im angelsächsischen Raum, wo der aktuelle, geschätzte Wert eines Unternehmens im Vordergrund steht.
Zusammenfassung zum Bilanzrecht
- Eigenständiges Rechtsgebiet, welches sich mit dem Jahresabschluss eines Unternehmens, insbesondere mit der Bilanzaufstellung und Buchführung, beschäftigt.
- In der Regel sind nur Kaufleute dazu verpflichtet, sich an das Bilanzrecht zu halten. Freiberufler, Vereine und weitere Unternehmen können sich an ihm orientieren.
- Das Bilanzrecht ist im HGB verankert. Es unterteilt sich in sechs Abschnitte.
- Die Einhaltung des Bilanzrechts wird mit der Jahresabschlussprüfung überprüft.
- Das Bilanzrecht soll Jahresabschlüsse transparenter gestalten, wobei der Gläubigerschutz im Vordergrund steht.
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