Anlagespiegel / Anlagengitter
Das Anlagengitter (veraltet auch Anlagespiegel genannt) ist gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Bilanzanhanges von Kapitalgesellschaften. Darin sind alle Gegenstände des Anlagevermögens verzeichnet. Ziel ist die Darstellung der Wertentwicklung der Anlagegüter eines Unternehmens.
Gesetzliche Grundlagen
Die Aufstellung eines Anlagengitters ist nach § 268 Abs. 2 HGB für Kapitalgesellschaften Pflicht. Darin sind alle Gegenstände des Anlagevermögens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Zu- und Abgängen, Ab- und Zuschreibungen im entsprechenden Bilanzzeitraum aufzunehmen.
Kleine Kapitalgesellschaften sind nach den in § 274a Nr.1 HGB festgelegten größenabhängigen Erleichterungen von dieser Vorschrift befreit. Das gilt auch für Personengesellschaften und Einzelunternehmen.
Beispiel für den Aufbau des Anlagengitters
Jeder Gegenstand des Anlagevermögens wird in einer separaten Zeile aufgeführt. In den Spalten daneben wird dann dessen Wertentwicklung dokumentiert.
- Spalte 1: Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
- Spalte 2: Zugänge zum Anlagevermögen,
- Spalte 3: Abgänge aus dem Anlagevermögen,
- Spalte 4: Umbuchungen innerhalb des Anlagevermögens,
- Spalte 5: Zuschreibungen (Wertsteigerungen),
- Spalte 6: Abschreibungen (alle plan- und außerplanmäßigen Wertminderungen)
- Spalte 7: Buchwert am Ende des Geschäftsjahres.
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