Nachträgliche Preisnachlässe im Absatzbereich (Erklärung mit Buchungen)


Es versteht sich von selbst, dass nachträgliche Preisnachlässe im Absatzbereich die Umsatzerlöse bzw. Einnahmen schmälern. Das ist auch logisch, denn wenn Preise heruntergesetzt werden, wird weniger Geld eingenommen. Derartige Preisnachlässe können unterschiedliche Ursachen haben, z.B.

  • Mängelrügen, aufgrund von falsch oder fehlerhaft gelieferter Ware
  • Boni, Skonti oder sonstige Rabatte, die etwa gewährt werden, weil Kunden große Mengen einkaufen oder weil Kundentreue durch einen Preisnachlass belohnt werden soll.


Damit das Unternehmen eine bessere Übersicht über die gewährten Preisnachlässe hat oder schnell und einfach eine Umsatzsteuerverprobung durchführen kann, werden diese zunächst auf dem Konto „Erlösberichtigungen“ verbucht. 

Die nachfolgende Tabelle zeigt das jeweilige Erlöskonto sowie das zugehörige Unterkonto:

Erlöskonto (5000) Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse (5100) Umsatzerlöse für Waren
Unterkonto (5001) Erlösberichtigungen für eigene Erzeugnisse (5101) Erlösberichtigungen für Waren

Zu dem Monats- oder Jahresabschluss werden die Unterkonten über das jeweilige Erlöskonto abgeschlossen. Durch den Abschluss des Unterkontos wird die Minderung der Erlöse auf dem jeweiligen Erlöskonto deutlich. Es versteht sich von selbst, dass durch diese Erlösreduktion auch weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist und somit der Bestand auf dem Konto „(4800) Umsatzsteuer“ ebenfalls zu korrigieren ist.&nbsp

Beispiel: nachträgliche Preisnachlässe im Absatzbereich buchen 


Beispiel: Die DJ-Metalery verkauft am 10.03.2016 an das Bauunternehmen Müller Stahlrohre für 150.000,00 Euro netto. Die Ausgangsrechnung des Zielverkaufs wird wie folgt gebucht:

(2400) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 178.500,00
an (5000) Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse 150.000,00
an (4800) Umsatzsteuer 28.500,00

Die Konten „(2400) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, (5000) Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse und (4800) Umsatzsteuer“ in der DJ-Metalery sollten nun folgende Optik haben, wenn angenommen wird, das auf dem Konto „(2400) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ ein Anfangsbestand von 25.000,00 Euro verbucht ist.

Nachtr__glich_T_Konten

Einen Tag später informiert der Geschäftsführer des Bauunternehmens Herr Müller, dass das Unternehmen gewillt ist, eine weitere Bestellung über 200.000,00 Euro aufzugeben, sofern auf die aktuelle Rechnung ein Preisnachlass gewährt wird.

Daraufhin gewährt die DJ-Metalery dem Bauunternehmen Müller am 11.03.2016 einen Preisnachlass von zwei Prozent (2%) auf die Gesamtrechnung vom 10.03.2016, erstellt die entsprechende Gutschrift und führt folgende Buchung durch:

(5001) Erlösberichtigungen für eigene Erzeugnisse 3.000,00 (=150.000,00 ⋅ 2 %)
(4800) Umsatzsteuer 570,00
an (2400) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.570,00


 Die Bestände auf dem Konto sollten nun folgende Höhen aufweisen

Nachtr__glich_T_Konten_2

Einmal im Monat schließt die DJ-Metalery das Unterkonto „(5001) Erlösberichtigungen für eigene Erzeugnisse“ über das Erlöskonto „(5000) Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse“ ab. Auch bei der Bildung des Buchungssatzes gilt immer die alte Regel „Soll und Haben“. Der Buchungssatz lautet:

(5000) Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse
an (5001) Erlösberichtigungen für eigene Erzeugnisse 3.000,00


 Die betroffenen Konten haben nun die folgenden Bestände:

Nachtr__glich_T_Konten_3

Einmal im Monat schließt die DJ-Metalery das Unterkonto „(5001) Erlösberichtigungen für eigene Erzeugnisse“ über das Erlöskonto „(5000) Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse“ ab. Auch bei der Bildung des Buchungssatzes gilt immer die alte Regel „Soll an Haben“. Der Buchungssatz lautet:

(5000) Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse
an (5001) Erlösberichtigungen für eigene Erzeugnisse 3.000,00


 Die betroffenen Konten haben nun die folgenden Bestände:

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Dem Konto „(5000) Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse“ ist nun zu entnehmen, dass bei dem Absatz der Stahlrohre am 10.03.2016 nicht wie ursprünglich geplant 150.000,00 Euro realisiert worden sind, sondern aufgrund des nachträglichen Preisnachlasses von zwei Prozent am 11.03.2016 lediglich 147.000,00 Euro.

Dadurch haben sich natürlich auch die Forderungen des Unternehmens reduziert. Diese Reduktion von 3.570,00 Euro (=3.000,00 + MwSt. bzw. 3.000,00 ⋅ 1,19) ist auch dem Konto „(2400) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ zu entnehmen. Auch ist auf dem Konto „(4800) Umsatzsteuer“ zu erkennen, dass sich die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer von ursprünglich 28.500,00 Euro (=150.000,00 ⋅ 19%), um 570,00 Euro auf 27.930,00 Euro (=147.000,00 ⋅ 19 % bzw. 28.500,00 – 570,00) vermindert hat.

Zusammenfassung

Wenn es zu einem „nachträglichen Preisnachlass im Absatzbereich“ kommt, dann muss ein Geschäftsfall vorliegen, auf den nachträglich ein Preisnachlass gewährt werden kann. Einen solchen Geschäftsfall kann der Verkauf von eigenen Erzeugnissen (im Beispiel Stahlrohre) oder Handelswaren (Beispielsweise verkauft eine Schreinerei zu dem von ihr erstellten Bett noch die passende Matratze) darstellen. Zunächst wird folgende Buchung im Falle eines Zielverkaufs bei einem solchen Geschäftsfall durchgeführt:

(2400) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [Betrag]
an (5000) Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse [Betrag]
an (4800) Umsatzsteuer [Betrag]


 Anmerkung: Werden Waren bzw. Handelswaren verkauft, so wird nicht „an (5000) Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse“, sondern „an (5100) Umsatzerlöse für Waren“ gebucht.

Kommt es nun zu einem nachträglichen Preisnachlass, sollte dieser Nachlass zunächst auf dem Unterkonto „(5001) Erlösberichtigungen für eigene Erzeugnisse“ oder „(5101) Erlösberichtigungen für Waren“ gebucht werden.

(5001) Erlösberichtigungen für eigene Erzeugnisse [Betrag]
(4800) Umsatzsteuer [Betrag]
an (2400) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [Betrag]


Am Monats- oder Jahresende gilt es das Unterkonto „(5001) Erlösberichtigungen für eigene Erzeugnisse“ über das Erlöskonto „(5000) Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse“ abzuschließen. Dazu ist folgende Buchung durchzuführen

(5000) Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse
an (5001) Erlösberichtigungen für eigene Erzeugnisse [Betrag]


 Im Falle des nachträglichen Preisnachlasses im Absatzbereich auf Handelswaren lautet der Buchungssatz wie folgt

(5100) Umsatzerlöse für Waren
an (5101) Erlösberichtigungen für Waren [Betrag]

Exkurs: So wird der Preisnachlass beim Kunden verbucht

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