Digitale Abschreibung
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- chevron_right Formel Degressionsbetrag
- chevron_right Beispiel für digitale Abschreibung
Die digitale Abschreibung ist eine Variante der arithmetisch-degressiven Abschreibung. Sie wird bei Anlagegütern eingesetzt, bei denen der Wertverlust in den ersten Jahren am höchsten ist, wie zum Beispiel Autos. Der Abschreibungsbetrag im letzten Jahr muss identisch sein mit dem Wertverlust in dieser Rechnungsperiode.
Die digitale Abschreibung darf allerdings nur für handelsrechtliche und nicht für steuerliche Zwecke angewendet werden.
Berechnung
Zunächst wird aus Anschaffungswert und Jahreszahlen der Nutzungsdauer der jährliche Degressionsbetrag ermittelt, der konstant bleibt und sich immer auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bezieht. Im nächsten Schritt wird der Abschreibungsbetrag für jedes Jahr errechnet, indem der Degressionsbetrag mit einem Abschreibungssatz multipliziert wird.
Beispiel: Die Anschaffungskosten eines Firmenwagens betragen € 30.000. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre.
Formel Degressionsbetrag
Der jährliche Degressionsbetrag errechnet sich nach der folgenden Formel:
Abschreibungsbetrag =Anschaffungs- oder Herstellungskosten / 1+2+3+...n (Nutzungsjahre)
Die Nutzungsjahre werden so in einer arithmetischen Reihe zusammengefasst.
Daraus ergibt sich ein jährlicher Degressionsbetrag von 30.000 / 15 (1+2+3+4+5) = € 2.000,00.
Beispiel für digitale Abschreibung
Um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu ermitteln, wird der Degressionsbetrag mit den Jahreszahlen in absteigender Reihenfolge multipliziert. Für das obige Beispiel ergibt sich so folgender Abschreibungsverlauf.
(BW=Bezugswert, AS=Abschreibungssatz, AB=Abschreibungsbetrag, RBW=Restbuchwert)
• 1.Jahr
BW 30.000 €; AS 5*2.000 € bzw. 5/15 der AHK; AB 10.000 €; RBW 20.000 €
• 2.Jahr
BW 30.000 €; AS 4*2000 € bzw. 4/15 der AHK; AB 8.000 €; RBW 12.000 €
• 3.Jahr
BW 30.000 €; AS 3*2000 € bzw. 3/15 der AHK; AB 6.000 €; RBW 6.000 €
• 4.Jahr
BW 30.000 €; AS 2*2000 € bzw. 2/15 der AHK; AB 4.000 € ; RBW 2.000 €
• 5.Jahr
BW 30.000 €; AS 1*2000 € bzw. 1/15 der AHK; AB 2.000 €; RBW 0 €
Auf diese Weise wird am Anfang ein höherer Betrag abgeschrieben als gegen Ende der Nutzungsdauer.
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