Leistungsbezogene Abschreibung - Abschreibung nach Leistung


Die leistungsbezogene Abschreibung (auch genannt: Abschreibung nach Leistungseinheiten oder Abschreibung nach Maßgabe der Leistung) wird bei Anlagegütern mit starker Nutzungsschwankung verwendet.

Beispiel für eine Abschreibung nach Leistung


Die Anschaffungskosten eines LKWs betragen 100.000 € - man geht davon aus, dass dieser LKW 250.000 KM fahren wird. (= Gesamtleistung). Pro Kilometer ergibt sich demnach ein Abschreibungsbetrag von: 100.000 : 250.000 = 0.40 Euro / KM.
Nun wird in jedem Nutzungsjahr die tatsächliche Nutzung des LKWs zur Berechnung des Abschreibungsbetrages herangezogen. Wenn der LKW im ersten Jahr also 30.000 KM gefahren ist, ergibt sich für das erste Nutzungsjahr:


Abschreibungsbetrag: 30.000 KM x 0.40 Euro = 12.000 €

Zu beachten ist:
Wenn diese Abschreibungsform angewendet wird, muss die jährlich Leistung nachgewiesen werden (z. B. durch ein Fahrtenbuch)

Die Abschreibung nach Leistung ist genehmigungspflichtig.

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