Lineare Abschreibung (2) - Nachhilfe Video


Der zweite Teil zum Video "Linare Abschreibung" - hier wird es konkret und es wird ein Anlagegut beispielhaft nach der linearen Abschreibung abgeschrieben. Vorher bitte unbedingt den ersten Teil vom Video anschauen.

Wer noch weitere Infos zum dem Thema sucht, wird bei uns hier fündig:


Transkription zum Video:

Hallo liebe Rechnungswesen-Freunde, willkommen zum zweiten Video zur linearen Abschreibung. Im ersten Video habe ich euch bereits erklärt, wie man den AfA-Betrag pro Jahr rechnet und wir sind dort auf 5.050 € gekommen. Des Weiteren habe ich euch erklärt, wie man den AfA-Satz errechnet. Dort sind wir mit der Formel des AfA-Satzes auf 16,67 € gekommen. Nun will ich euch anhand des gleichen Beispiels in Video 1 zeigen, wie solch eine Abschreibung von statten geht: Wir haben den AfA-Betrag von 5.050 €. Im 1. Jahr ist, wie bereits im ersten Video erklärt, zu beachten, dass man in dem Fall da wir den Kauf im Mai tätigen, nur 8/12, das heißt für die Monate Mai-Dezember, abschreibt. Also kommt im ersten Jahr ein Abschreibungsbetrag von 3.367 € zustande, was einen Restwert von 26.933 € ergibt. Das ergibt sich einfach, indem man den Kaufpreis als Grundlage nimmt und dann die 3.367 € abzieht. Eine Ganz logische Rechnung.

Im zweiten Jahr ist es dann so, dass wir über 12 Monate abschreiben. Das heißt, wir nehmen den kompletten AfA-Satz von 5.050 € und kommen dann im zweiten Jahr auf einen Restwert von 21.883 €. Das Gleiche passiert in Jahr 3. Hier kommen wir dann auf einen Restwert von 16.833 €. Wem das zu langweilig ist, da es bis zu Jahr 6 genauso weitergeht, kann gerne schon einmal vorspulen. Im Jahr 4 ist es genau dasselbe, wieder 5.050 €. Bleibt ein Restwert von 11.783 €. Im Jahr 5 sind es auch 5.050 €, was einen Restwert von 6.733 € ergibt. Im Jahr 6 schreiben wir auch noch einmal die 5.050 € ab, was in diesem Fall einen Restwert von 1.683 € ergibt. Nun aufgemerkt: Im 7. Jahr ändert sich das, weil wir ja nur noch den Restwert von 1.683 € haben. Diese schreiben wir jedoch nicht komplett ab, weil in der Bilanz ein Restwert von einem Euro stehen muss, da der PKW ja weiter in Betrieb ist und man ihn nicht vollständig abschreibt. Deswegen schreiben wir so ab, dass ein Erinnerungswert von einem Euro stehen bleibt. Also schreiben wir im 7. Jahr 1.682 € ab. Somit bleibt ein Erinnerungswert von einem Euro.

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