Ermittlung der Sozialversicherungsbeträge - Nachhilfe Video (Teil 1)


In dem ersten Teil des Videos "Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge" zeigen wir euch, welche Sozialversicherungsarten es gibt , wie man diese berechnet und was der ganze "Kram" eigentlich zu bedeuten hat.


Den zweiten Teilen vom Video gibt es hier.


Weitere Videos aus der Reihe "Lohn und Gehalt" :

Transkription zum Video:

Hallo liebe Rechnungswesen Freunde,

willkommen zum heutigen Video mit dem Titel Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge. In einem anderen Video haben wir uns schon mit der Ermittlung der Lohnabzüge bzw. der Errechnung der Steuern befasst. Dieses Video gehört eigentlich unmittelbar dazu, weil man im Zuge der Steuerermittlung auch eigentlich immer die Sozialversicherungsbeiträge errechnen muss.

Wenn ihr liebe Schüler und Studenten schon einer Beschäftigung nachgeht und schon Geld verdient, werdet ihr es schon mitbekommen haben, ihr zahlt neben den anfallenden Steuern auch Sozialversicherungsbeiträge. Die vier großen Säulen sind hier die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Ganz kurz zum geschichtlichen Hintergrund. Die älteste dieser Arten sind die Krankenversicherung von 1883 und die gesetzliche Rentenversicherung von 1889 eingeführt, da war Deutschland noch ein Kaiserreich – weit vor über 1000 Jahren. Dann wurde 1927 die Arbeitslosenversicherung eingeführt zur Zeit der Weimarer Republik, noch vor Machergreifung der Nazis 1933. Und die letzte Versicherung ist die Pflegeversicherung und wurde erst nach der deutschen Wiedervereinigung 1995 ins Leben gerufen.

Doch kommen wir nun vom Schulfach Geschichte wieder zum Schul- und Studentenfach Rechnungswesen und zwar zu den Sozialversicherungsbeitragen und wir wollen uns hier mal ein Anwendungsbeispiel anschauen. Unser Beispiel lautet in dem Fall: Der Lehrer Herr Schäfer ist ledig und kinderlos und gehört der katholischen Kirche an und kommt aus Bayern. Sein Bruttoverdienst beträgt 3002€. Schauen wir uns das Beispiel mal im Detail an und sehen uns an, welche Details wir hier aus dem Beispiel ziehen müssen um dann das weitere Vorgehen angehen zu können.

In diesem Beispiel ist die Info ganz wichtig, dass er kinderlos ist, dass hat nämlich Auswirkungen bei der Berechnung des Satzes der Pflegeversicherung, denn wenn er keine Kinder hat, zahlt er den erhöhten Pflegversicherungsanteil. Außerdem ist wichtig, woher Herr Schäfer kommt, nämlich hier aus Bayern. Es ist relevant, ob er aus West- oder Ostdeutschland kommt, weil das Einfluss auf die Beitragsbemessungsgrenze hat. Und als letztes ist natürlich auch der Bruttoverdienst von 3002€ hier entscheiden, denn man muss schauen, ob der Bruttoverdienst über oder unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, in dem Fall liegt er unter der Beitragsbemessungsgrenze. Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze für Euer Bundesland findet ihr sicherlich im Internet. Da müsstet ihr einfach mal googlen. Das wird aus speziellen Tabellen abgelesen.

Nachdem wir uns das Beispiel nun im Detail angeschaut haben und uns die wichtigsten Details herausgesucht haben, wollen wir uns nun mal die Berechnung des Beitragssatzes für jede Versicherung und anschließend des die Berechnung des Arbeitnehmeranteils anschauen. Die Beitragssätze hier findet ihr für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in speziellen Listen. Diese ändern sich alle paar Jahre, ich weiß nicht in welchem Rhythmus, aber die ändern sich. Krankenversicherung geht ja eh ständig nach oben, ist aber abhängig von eurer individuellen Krankenversicherung, ob ihr nun bei der Techniker, bei der BKK, AOK usw. seid, hängt der Beitragssatz ab. Dann rechnen wir doch einfach mal drauf los.

Wir haben hier unseren Bruttobetrag, der immer unsere Ausgangsposition ist und haben hier unsere Beitragssätze. Wie man Prozente berechnet, habe ich schon mal in einem anderen Video beschrieben. Da könnt ihr gerne noch mal reinschauen. 14% von 3002€ sind 420,28€. Die Pflegeversicherung mit 1,95% - ein sehr geringer Anteil - das sind 58,54€. Die Rentenversicherung mit dem größten Anteil von 19,9% von 597,40€ und 2,8% von den 3002€ Grundlage Arbeitslosenversicherung sind 42,03€.

Ein Schlaufuchs könnte nun sagen, ach addiere ich doch einfach die einzelnen Beitragssätze hier und komme dann ja auf meine gesamten Abgaben. Das ist aber nicht der Fall, denn wir wollen hier ja besonders den Arbeitnehmeranteil, also wenn ihr arbeiten geht, euren zu bezahlenden Anteil ausrechnen.

In Deutschland ist es so, dass die Versicherungen aufgeteilt werden und zwar in Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil, aber nicht immer zu gleichen Teilen. Wie man den Arbeitnehmeranteil für die einzelnen Versicherungen berechnet, dazu kommen wir jetzt.

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