Was ist zu beachten? Versorgungsbezüge & Versorgungsfreibetrag


Was sind Versorgungsbezüge? Unter Versorgungsbezüge versteht man Bezüge, die aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses nach dem Renteneintritt bezahlt bzw. weiterbezahlt werden. Eine Auflistung solcher Bezüge findet sich unter §19 Abs. 2 EStG. Typische Bezüge sind zum Beispiel Beamtenpensionen oder Betriebsrenten.


Diese Bezüge wurden steuerlich anders behandelt als Rentenbezüge. Im Gegensatz zu den Renten wurden Pensionen und Betriebsrenten immer schon versteuert, wodurch eine gewisse Benachteiligung gegeben war. Um diesen Nachteil auszugleichen war ein Teil der Versorgungsbezüge steuerfrei. In den kommenden Jahren werden Renten immer mehr nachgelagert versteuert, so dass diese Benachteiligung der Pensionsbezüge nicht mehr gegeben sein wird.

Was ist der Versorgungsfreibetrag

Der Versorgungsfreibetrag wurden nun geändert und vermindert sich mit jedem Jahr. Maßgebend für die Höhe des Freibetrages ist das Jahr, da in dem der erst Versorgungsbezug ausbezahlt wird. Der Freibetrag setzt sich zusammen aus einem Prozentsatz, der mit einem Höchstbetrag begrenzt ist, und einem Zuschlag. Diese beiden Beträge zusammen ergeben den Versorgungsfreibetrag. Bei den Freibeträgen handelt es sich übrigens um Jahresbeträge. Werden für einige Monate keine Bezüge bezahlt, so vermindert sich der Freibetrag pro Monat um 1/12.

Beispiel 1
Ein ehemaliger Mitarbeiter erhält Versorgungsbezüge in Höhe von 1000 € monatlich. Die Bezüge wurden erstmalig im Januar 2006 ausbezahlt. Er erhält laut der Tabelle im §19 Abs. 2 Satz 3 ESt. Einen Freibetrag von 38,4% der Bezüge, maximal jedoch 2880 € zuzüglich 864 €.

Versorgungsbezüge: 1000 €
38,4% Freibetrag 384 €
aber:
monatlicher Höchstbetrag 1/12 von 2880 € 240 €
monatlicher Zuschlag 1/12 aus 864 € 72 €
zu berücksichtigender Freibetrag 312 €
------
steuerpflichtiger Betrag aus der Betriebsrente 688 €


Beispiel 2

Würde die Betriebsrente erstmals 2012 ausbezahlt werden hätte der ehemalige Mitarbeiter folgende Freibeträge:

Versorgungsbezüge: 1000 €
28,8% Freibetrag 288 €
aber:
monatl. Höchstbetrag 1/12 von 2160 € 180 €
monatl. Zuschlag 1/12 aus 648 € 54 €
zu berücksichtigender Freibetrag 234 €
------
steuerpflichtiger Betrag aus der Betriebsrente 766 €

Auszug aus der Tabelle im §19 Abs. 2 S3 EStG

Jahr des
Versorgungsbeginns
Versorgungsfreibetrag in %
der Versorgungsbezüge
Höchstbetrag
in Euro
Zuschlag zum
Versorgungsfreibetrag in Euro
bis 2005 40,0 3000 900
ab 2006 38,4 2880 864
2007 36,8 2760 828
2012 28,8 2160 648
2013 27,2 2040 612
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