Wo wird die Umsatzsteuer ID beantragt?


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Die Umsatzsteuer-IdNr. benötigen Unternehmer, die im EU-Gemeinschaftsgebiet geschäftliche aktiv sind. Darunter fallen sowohl die Verkäufe als auch die Einkäufe von Waren oder Dienstleistungen, oder auch Dreiecksgeschäfte, unabhängig davon ob der Unternehmer Steuerschuldner ist oder nicht.

Wo kann die UST-ID beantragt werden?

Die Vergabe der USt-IdNr. übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Saarlouis. Kosten entstehen dafür keine. Der Antrag kann Online über die Seite des BZSt. gestellt werden, oder schriftlich formlos eingereicht werden. Beim Antrag – egal ob schriftlich oder online - sind neben der Steuernummer und dem zuständigen Finanzamt auch die Rechtsform und ggf. der Name des Unternehmers anzugeben.

Diese Daten werden mit dem Daten des zuständigen Finanzamtes abgeglichen. Erst danach erhält der Unternehmer per Post eine Mitteilung über seine Umsatzsteuer-IdNr.

Existenzgründer können die Nummer auch gleich mit dem steuerlichen Erfassungsbogen beantragen, den das Finanzamt kurz nach der Gewerbegründung zusendet. Eine weitere Beantragung beim BZSt. ist dann nicht mehr nötig.

Wie lange dauert die Zuteilung der Nummer?

Bei bestehenden Firmen dauert die Zusendung der Nummer etwa drei bis vier Tage. Bei Neugründungen kann die Zuteilung etwa 2 Monate dauern. Unternehmer, die gleich zu Beginn ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit diese ID-Nr. benötigen, weil sie z.B. gleich Ware aus dem Gemeinschaftsgebiet einkaufen wollen, sollten sich deshalb frühzeitig mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und die Möglichkeiten dort klären.



Sonderstellung: Kleinunternehmer & Umsatzsteuer

Entgegen der weit verbreiteten Annahme können Kleinunternehmer, die nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, auch eine Umsatzsteuer-IDNr. beantragen. Kleinunternehmer dürfen bekanntlich keine Umsatzsteuer ausweisen, und gleichzeitig keine Vorsteuer in Abzug bringen. Das heißt, sie haben bei Einkäufen die Bruttowerte zu zahlen. Bei Erwerben innerhalb der EU wird dem Kleinunternehmer allerdings die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt, sofern dieser eine USt-IDNr. beim Kunden vorlegt. In diesem Fall hat der Kleinunternehmer bei innergemeinschaftlichen Erwerben, die steuerfrei geliefert werden, die 19% Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
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