Umsatzsteuer bei Absatzvorgängen


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Jeder Unternehmer braucht auch Einnahmen, deshalb kommt man unweigerlich in die Verlegenheit sich mit der Umsatzsteuer auf seinen Ausgangsrechnungen zu beschäftigen. Dies betrifft zum einen die Höhe der in Rechnung zu stellenden Umsatzsteuer.

In diesem Artikel zeigen wir, welche Arten der Umsatzsteuer unterschieden werden und wie diese verbucht werden - mit Beispielen & Buchungssätzen. 

Unterscheidung der Umsatzsteuerhöhe

Abhängig davon ob man eine steuerfreie Lieferung oder Leistung (z.B. als Versicherungsmakler), eine steuerermäßigte Lieferung oder Leistung mit 7 % Umsatzsteuer (z.B. als Künstler) oder eine der sog. Regelbesteuerung von 19 % unterliegende Lieferung oder Leistung erbringt, muss man keine Umsatzsteuer, eine 7%ige Steuer oder 19 % Umsatzsteuer in seine Rechnungen ausweisen. Hat man diese Hürde einmal genommen und den für sich passenden Steuersatz gefunden, muss man sich zum anderen mit der buchhalterischen Abbildung beschäftigen.

Verfolgen wir die notwendigen Buchungen mal an einem Beispiel:


Wir besitzen einen online - Computershop und verkaufen Ersatzteile, Computerspiele und was noch so dazu gehört. Der „Normalfall“ ist die 19%ige Umsatzsteuer, weshalb dieser als Regelsteuersatz bezeichnet wird. Auch unsere Verkäufe werden mit diesem Steuersatz besteuert.

Beispiel:: Verkaufen wir also eine Festplatte für 100 € am 10.01.20xx steht auf der Rechnung die Festplatte mit 84,03 € und die Umsatzsteuer mit 15,97€. Die Verbuchung lautet dann wie folgt:

Forderungen 100 € an Umsatzerlöse 84,03 € an Umsatzsteuer 15,97 €

Die Umsatzsteuer als sonstige Verbindlichkeit muss durch uns aber an das Finanzamt weitergeben werden. Die Schuld entsteht dabei bei einer sog. Sollbesteuerung mit der Rechnungsstellung. Je nach Abhängigkeit davon was das Finanzamt vorgegeben hat, muss man diese Umsatzsteuer monatlich, quartalsweise oder erst am Jahresende an das Finanzamt überweisen. Wir müssen monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, geben den Betrag in der Umsatzsteuervoranmeldung Januar an und überweisen das Geld am 02.02.20xx an das Finanzamt. Wir buchen:

Umsatzsteuer 15,97 € an Bank 15,97 €

Um unser Beispiel noch abzuschließen: unser Kunde hatte von uns ein 1-monatiges Zahlungsziel und überweist uns nun auch endlich am 10.02.20xx die offene Forderung. Damit können wir die Forderung wieder ausbuchen:


Bank 100 € an Forderung 100€

Mit der Umsatzsteuervoranmeldung meldet man also seine monatliche, quartalsweise oder jährliche Umsatzsteuerschuld und zahlt die ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt. Da die Voranmeldungen jeweils immer noch korrigiert werden können ist die finale Meldung der Umsatzsteuer die Umsatzsteuererklärung, die bis zum 31.05 des Folgejahres eingereicht werden muss.

Sollbesteuerung / Istbesteuerung

Abweichend von der eben erwähnten Sollbesteuerung gibt es auch noch die sog. Istbesteuerung. Der Unterschied ist der Zeitpunkt, an dem man die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Bei der Sollbesteuerung ist das wie im obigen Beispiel beschrieben der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Die Istbesteuerung ist jedoch für kleinere Unternehmen gedacht, die das Geld nicht vorfinanzieren können und wird nur auf Antrag durch das Finanzamt gewährt. Die Umsatzsteuer muss hier erst mit der Zahlung durch unseren Kunden an das Finanzamt weitergereicht werden. Für unser Beispiel würde das folgende Änderungen ergeben:

Einbuchung der Rechnung:

Forderungen 100 € an Umsatzerlöse 84,03 € an Umsatzsteuer (nicht fällig) 15,97 €

Das Konto Umsatzsteuer (nicht fällig) ist ebenfalls eine sonstige Verbindlichkeit, allerdings ist der Betrag nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung Januar anzugeben. Die nächste Buchung ist unser Zahlungseingang, der genauso wie oben gebucht wird. Allerding müssen wir danach zusätzlich noch buchen:

Umsatzsteuer (nicht fällig) 15,97 € an Umsatzsteuer 15,97 €

Die Umsatzsteuer muss nun in der nächsten Umsatzsteuererklärung für Februar eingetragen und an das Finanzamt gezahlt werden, die Buchung der Zahlung ist dann wieder identisch.

Ist doch also gar nicht so schwer, oder?

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