Vermögenswirksame Leistungen


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Dieser Artikel vermittelt umfassend alle wichtigen Informationen zu den "vermögenswirksamen Leistungen".  

Bevor wir uns mit der Buchung von sonstigen oder vertraglichen Leistungen bzw. vermögenswirksamen Leistungen beschäftigen wollen, müssen wir erstmal klären, was unter diesen „sonstigen oder vertraglichen Leistungen“ zu verstehen ist.  

Was sind sonstige tarifliche Leistungen

Die sonstigen tariflichen Leistungen sind Anteile des Arbeitgebers zur Vermögensbildung und sollen den Arbeitnehmer dazu ermutigen, ein Vermögen anzuhäufen bzw. entsprechend Geld zu sparen. Diese Leistungen werden auch als vermögenswirksame Leistungen oder kurz VLs bezeichnet. Das Bilden von Vermögen in Bezug auf vermögenswirksame Leistungen wird vom Staat über das s.g. „Fünfte Vermögensbeteiligungsgesetz“ gefördert.

Der Arbeitnehmer führt jeden Monat einen gewissen Anteil seines Einkommens – der auch sehr klein sein kann, z.B. 20,00 Euro - in eine langfristige Sparanlage und erhält dafür, sofern möglich, einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Am Jahresende erhält der Arbeitnehmer, sofern er eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, eine Sparzulage vom Staat. Wichtig ist, dass die vermögenswirksamen Geldleistungen, welche in eine langfristige Geld- / Sparanlage abgeführt werden entweder alleine vom Arbeitnehmer oder alleine vom Arbeitgeber oder von beiden gemeinsam erbracht werden.

Der Arbeitgeber überweist diese vermögenswirksamen Leistungen, welche auch die vom Arbeitnehmer einbehaltene Sparrate beinhaltet, an das Institut (Bank, Bausparkasse), bei dem der Arbeitnehmer seine langfristige Geldanlage vertraglich abgeschlossen hat. Es versteht sich von selbst, dass der monatliche Auszahlungsbetrag des Entgeltes an den Arbeitnehmer, um den Betrag der Sparrate reduziert wird. Sofern der Arbeitgeber sich an der Vermögensbildung beteiligt und der Arbeitnehmer entsprechende Sparraten monatlich abführt, sind diese auch der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung zu entnehmen.

Zu den langfristigen Geldanlagen, die zur Bildung von Vermögen gemäß geltenden Gesetzen zulässig sind, gehören:

  • betriebliche Sparformen wie Aktienfonds oder Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
  • Bausparverträge
  • Darlehenstilgung bei selbstgenutzter Immobilie
  • Lebensversicherungen
  • offene Investmentfonds
  • Banksparplan
  • Geschäftsguthaben an eingetragenen Genossenschaften (eG)

 Die Einkommensgrenze, die für die Gewährung der staatlichen Sparzulage entscheidet ist, richtet sich nach dem zu verteuerten Einkommen des Arbeitnehmers. Einen groben Überblick über diese Grenzen sowie über den Förderungsbetrag pro Jahr verschafft die folgende Tabelle

Anlageform staatliche Förderung maximales zu versteuerndes Einkommen (Ehepaare doppelte Beträge) Höhe der Förderung im Jahr (Ehepaare doppelte Werte)
Banksparplan Keine
Bausparvertrag Arbeitnehmersparzulage 17.900 € Maximale Förderung von 470,00 Euro eingezahlter Summe zu 9 %, maximal also 42,30 € (=470 ⋅ 9 %)
Wohnungsbauprämie 25.600 € Maximale Förderung von 512,00 Euro eingezahlter Summe zu 8,8 %, also 45,05 € (=512,00 ⋅ 8,8 %)
Tilgung eines Baukredits Arbeitnehmersparzulage 17.900 € Maximale Förderung von 470,00 Euro eingezahlter Summe zu 9 %, maximal also 42,30 € (=470 ⋅ 9 %)
Sparplan für Aktienfonds Arbeitnehmersparzulage 20.000 € Maximale Förderung von 400,00 Euro eingezahlter Summe zu 20 %, maximal also 80 € (=400 ⋅ 20 %)


Die beiden Zulagen von 20 Prozent (20%) für die Aktienfonds und neun Prozent (9%) für den Bausparvertrag können nebeneinander (parallel) in Anspruch genommen werden. Insgesamt können also vermögenswirksame Leistungen bis (400,00+470,00=) 870 Euro jährlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt bzw. gefördert werden.

Beispiel zur Förderung

Herr Öztürk arbeitet 25 Stunden pro Woche bei der DJ-Metalery, einem Unternehmen, welches in der Produktion von Stahlrohren für den Hochhaus- und Brückenbaut tätig. Das Unternehmen vermarktet seine Produkte international. Herr Öztürk hat ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 17.300,00 Euro. Da die Ehefrau von Herrn Öztürk ebenfalls Geld verdient und mit ihm den Lebensunterhalt der Familie sichert, kann sich Herr Öztürk zwei langfristige Sparanlagen zur Vermögensbildung leisten.

Einerseits verfügt der Mitarbeiter der DJ-Metalery über einen VL-förderungsfähigen Aktienfond, andererseits über einen VL-förderungsfähigen Bausparvertrag. In beide langfristigen Sparanlagen zahlt Herr Öztürk jährlich jeweils 500,00 Euro, also ins Gesamt 1.000,00 Euro ein. Im Falle des VL-fähigen Aktienfonds erhält er die maximale Förderung der jährlichen Maximalsparsumme von 400,00 Euro, welche mit 20 Prozent, d.h. (400 ⋅ 20 %=) 80 Euro staatlich bezuschusst wird.

Bezüglich des Bausparvertrages erhält Herr Öztürk ebenfalls die maximale staatliche Förderung auf 470 Euro zu 9 %, also (470 ⋅ 9 %=) 42,30.
Im obigen Beispiel erhält Herr Öztürk also eine staatliche Förderung von insgesamt 122,30 Euro (80 Euro zu dem Aktienfonds + 42,30 zu dem Bausparvertrag) vom Staat für seine Sparbemühungen.


Buchung von sonstigen tariflichen Leistungen

Gewährt der Arbeitgeber derartige vermögenswirksame Leistungen, so stellen diese genauso wie Lohn und Gehalt Aufwendungen für den Arbeitgeber dar, die zunächst über die jeweiligen Oberkonten entweder Lohn oder Gehalt abgeschlossen und dann über das Gewinn- und Verlustkonto als Aufwand abgeschlossen bzw. verbucht werden.
Der Arbeitgeber erfasst diese Form der Vermögensbildung für den Arbeitnehmer über die Konten

  • 6220 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen für die Lohnempfänger
  • 6320 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen für die Gehaltsempfänger

Alternativ hätte der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf den Konten Löhne für Lohnempfänger, speziell „6200 Löhne einschließlich tariflicher vertraglicher oder arbeitsbedingter Zulagen“ oder Gehälter für Gehaltsempfänger, speziell „6300 Gehälter und Zulage“ zu verbuchen. Die folgende Darstellung zeigt einen kleinen Ausschnitt des Industriekontenrahmens, sodass nochmal verdeutlicht wird, wie die dargestellten Konten mit den Ober- / Unterkonten zusammenhängen.

Kontenklasse 6 – Betriebliche Aufwendungen (einschließlich Berichtigungen)
62.. Personalaufwand in Form von Lohn 63.. Personalaufwand in Form von Gehalt
6200 Löhne einschl. tariflicher, vertraglicher oder arbeitsbedingter Zulagen 6300 Gehälter
6210 - Urlaubs- und Weihnachtsgeld
6220 - Sonstige tarifliche oder vertragliche
6230 - Aufwendungen für Lohnempfänger
6240 - Freiwillige Zuwendungen
6250 - Sachbezüge
6260 - Vergütungen an gewerbliche
Auszubildende
6310 - Gehälter und Zulagen
6320 - Urlaubs- und Weihnachtsgeld
6230 - Sonstige tarifliche oder vertragliche
Aufwendungen 6340 - Freiwillige Zuwendungen
6350 - Sachbezüge
6360 - Vergütungen an Auszubildende


Will man die vermögenswirksamen Leistungen nun buchen, sollte derjenige, der eine derartige Buchung durchführen will, zunächst mit der regulären Lohn- und Gehaltsbuchung vertraut sein. Dem schlauen Buchhalter wird hier eine große Ähnlichkeit mit eben dieser regulären Lohn- und Gehaltsbuchhaltung auffallen.

Beispiel einer Buchung 1 

Daniel Janzen ist bei der DJ-Metalery im Einkauf tätig. Der Mitarbeiter erhält ein Bruttogehalt von 2.841,00 Euro. Herr Janzen hat einen Bausparvertrag als langfristige Sparanlage abgeschlossen. Laut dem Tarifvertrag den die DJ-Metalery für ihre Mitarbeiter ausgehandelt hat, erhält ein Mitarbeiter zu seinem regulären Gehalt 19,00 Euro vermögenswirksame Leistungen. Diese vom Arbeitgeber gewährten 19,00 Euro werden zu seinem monatlichen Sparbetrag von 20,00 Euro, also in Summe (19,00+20,00=) 39,00 werden direkt von der DJ-Metalery an die Bausparkasse abgeführt, bei der Herr Janzen den Bausparvertrag abgeschlossen hat.

Will man die vermögenswirksamen Leistungen nun buchen, sollte derjenige, der eine derartige Buchung durchführen will, zunächst mit der regulären Lohn- und Gehaltsbuchung vertraut sein. Dem schlauen Buchhalter wird hier eine große Ähnlichkeit mit eben dieser regulären Lohn- und Gehaltsbuchhaltung auffallen.

Beispiel einer Buchung 2 

Daniel Janzen ist bei der DJ-Metalery im Einkauf tätig. Der Mitarbeiter erhält ein Bruttogehalt von 2.841,00 Euro. Herr Janzen hat einen Bausparvertrag als langfristige Sparanlage abgeschlossen. Laut dem Tarifvertrag den die DJ-Metalery für ihre Mitarbeiter ausgehandelt hat, erhält ein Mitarbeiter zu seinem regulären Gehalt 19,00 Euro vermögenswirksame Leistungen. Diese vom Arbeitgeber gewährten 19,00 Euro werden zu seinem monatlichen Sparbetrag von 20,00 Euro, also in Summe (19,00+20,00=) 39,00 werden direkt von der DJ-Metalery an die Bausparkasse abgeführt, bei der Herr Janzen den Bausparvertrag abgeschlossen hat.

Folgende Informationen stehen zu dem Gehalt von Daniel Janzen zur Verfügung:

Tarifgehalt 2.841,00
+ vermögenswirksame Leistungen Arbeitgebers 19,00
Steuer und Sozialversicherungspflichtige Bruttobezüge 2.860,00
- Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag 263,71
- Sozialversicherungsanteil Arbeitnehmer 585,59
2.010,70
- vermögenswirksame Sparleistungen insgesamt 39,00
= Nettogehalt (hier auch identisch mit Auszahlung an den AN 1.971,70
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (SV) 552,70


Buchung gemäß vorstehender Informationen
  1. Buchung des Bankeinzuges der Sozialversicherungsbeiträge (552,70+585,59=1.138,29) (2640) SV-Vorauszahlungen an (2800) Bank 1.138,29
  2. Buchung der Gehaltszahlung
    (6300) Gehälter 2.841,00
    (6320) Sonstige tarifliche Aufwendungen 19,00
    an (4830) FB-Verbindlichkeiten 252,75
    an (2640) SV-Vorauszahlungen 585,39
    an (4860) Verbindlichkeiten aus VL 39,00
    an (2800) Bank 1.971,70
  3. Buchung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung (6400) AG-Anteil z. SV an (2640) SV-Vorauszahlungen 552,70
  4. Zahlung / Überweisung der einbehaltenen Lohn- und Kirchensteuer des Mitarbeiters an das Finanzamt (FB=Finanzbehörden). Sowie Abführung der vermögenswirksamen Leistungen an die langfristige Sparanlage.
    (4830) FB-Verbindlichkeiten 263,71
    (4860) Verbindlichkeiten aus VL 39,00
    an (2800) Bank 302,71

Zusammenfassung zu den vermögenswirksamen Leistungen

Die vermögenswirksamen Leistungen, auch VL genannt, erhöhen das Bruttoentgelt des Arbeitnehmers und damit sein zu versteuerndes Einkommen. Die gesamte Sparleistung, also die Summe aus dem Zuschuss des Arbeitgebers (im Beispiel 19,00) und dem Arbeitnehmersparbetrag (im Beispiel 20,00) werden vom Arbeitgeber einbehalten und direkt in die langfristige Sparanlage (im Beispiel Bausparvertrag) einbezahlt.
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