Bruttolohn


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In diesem Artikel wird einfach und verständich erklärt, was der Bruttolohn ist, wie er berechnet wird und welche Unterschiede bei den Abzügen zu beachten sind.  Das Gegenteil vom Bruttolohn ist der Nettolohn.  

Wir fangen aber mal ganz von vorne an. Was ist der Bruttolohn überhaupt?

Als Bruttolohn bezeichnet mal alle Bezüge, die ein Mitarbeiter für seine Arbeit enthält. Dazu zählen:

  • Gehalt
  • Stundenlohn
  • Prämien oder andere Sonderbezüge
  • Sachbezüge und geldwerte Vorteile
Vom Bruttolohn behält der Arbeitgeber Beiträge für die Sozialversicherungen sowie die steuerlichen Abzüge ein und leitet diese an die Krankenkasse bzw. an das Finanzamt weiter. Man unterscheidet allerdings in diesem Zusammenhang zwischen dem

  • Bruttolohn – als Summe aller Bezüge
  • den sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn – als Betrag, der zur Berechnung der Abzüge für die Sozialversicherungen herangezogen wird
  • den steuerpflichtigen Bruttolohn – der als Basis für den Steuerabzug genommen wird.

Was ist der Unterschied ?

Nicht jeder Verdienst wird vom Abzug gleich behandelt. So unterliegen zum Beispiel Sonntags- oder Nachtzuschläge nicht dem gleich Abzug wie der reguläre Stundenlohn. Auch Abfindungen sind zum Beispiel steuerpflichtig, nicht aber sozialversicherungspflichtig.



Beispiel: Ein Arbeitnehmer scheidet aus. Im letzten Monat sieht seine Lohnabrechnung wie folgt aus:

Bezug Betrag Gesamtbrutto Steuerbrutto SV-Brutto
Stundenlohn 2.100 € 2.100 € 2.100 € 2.100 €
Überstunden 100 € 100 € 100 € 100 €
Nachtzuschläge 40 € 40 €
Abfindung 1.000 € 1.000 € 1.000 €
Gesamt 3.240 € 3.240 € 3.200 € 2.200 €

Was bedeutet das ?

Die Tabelle zeigt, dass der Arbeitnehmer ein Gesamtbrutto von 3240 € in dem Monat erhält. Steuerabzüge werden lediglich auf den Betrag von 3.200 € (Steuerbrutto) vorgenommen, und die Sozialversicherungsbeiträge errechnet sich aus 2.200 € (SV-Brutto). Nach Abzug der Steuer- und SV-Beträge errechnet sich der Nettolohn.

So ist der Bruttolohn im Gesetz definiert

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EVG) schreibt übrigens im §1 Abs. 3 genau vor, ob bestimmte Lohnbestandteile zum Bruttolohn hinzugezählt, abgezogen, oder neutral behandelt werden.

  • hinzugezählt werden z.B. geldwerte Vorteile bzw. Sachbezüge
  • abgezogen werden z.B. abgewälzte pauschale Lohnsteuer
  • neutral behandelt werden z.B. Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersvorsorge
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