Zinsabschlagsteuer


Kurz & einfach erklärt:

Zinsabschlagsteuer verständlich & knapp definiert

Bei der Zinsabschlagsteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf die Einnahmen von Zinsen zu zahlen ist und wird direkt von der Bank an das Finanzamt überwiesen. Der Hauptzweck der Zinsabschlagsteuer istdie Erhöhung der Steuergerechtigkeit.
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Bei der Zinsabschlagsteuer handelt es sich um eine Steuer auf Kapitalerträge, die exakt in dem Moment von der depotführenden Bank an das Finanzamt überwiesen wird, in dem Kapitalerträge anfallen. Dies geschieht ganz ohne Zutun des Steuerpflichtigen. Der Hauptzweck dieser Steuer ist eine Erhöhung der Steuergerechtigkeit dadurch, dass die Steuerpflichtigen nicht mehr "vergessen" können, diese in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Zinsabschlagsteuer ist auch unter dem Begriff der Quellensteuer bzw. der Zinsabschlagsteuer zu finden.

Umsetzung des Grundsatzes: Steuersätze runter, Beitragsbemessungsgrundlage herauf

Vor einigen Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisher in Deutschland übliche Besteuerung von Kapitalerträgen teilweise für verfassungswidrig. Konkret entzündete sich der Streit an sogenannten Spekulationsgewinnen (beispielsweise auf Aktien). Ab einer bestimmten Haltefrist waren diese komplett steuerfrei, darunter wurden diese wie die Einkommen beispielsweise aus nicht selbständiger Arbeit mit dem individuellen Grenzsteuersatz besteuert. Zu Zeiten von Bundeskanzler Helmut Kohl konnten dies durchaus bis 53 % plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sein. Allerdings wurde die Angabe der Spekulationsgewinne nicht einmal stichprobenartig überprüft. Einige Steuerzahler zahlten deshalb gar keine Steuern auf Spekulationsgewinne, weil sie diese überhaupt nicht angaben.


Zur Förderung einer gleichmäßigen Besteuerung wurde dann die Zinsabschlagsteuer eingeführt: Nunmehr sollten alle Kapitalerträge und Wertzuwächse unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung und der Höhe mit einheitlich 25 % besteuert werden. Diese Besteuerung setzt ab dem Betrag an, ab dem die jedem Steuerzahler zustehenden Freibeträge verbraucht sind. Mit der pauschalen Abgeltung von 25 % sollte ein weiterer Vorteil verbunden werden: Da diese Steuer immer gleich hoch ist, braucht das Finanzamt auch nicht die einzelnen Steuerpflichtigen zu kontrollieren, da die Bank diese Zinsabschlagsteuer abführt.


Ein weiterer Vorteil der Zinsabschlagsteuer sollte eine gesamtgesellschaftliche Steuerungswirkung zu Investments sein, die wirklich einen Nutzen haben. Da die Steuern nunmehr nicht mehr bis zu 53 % betrugen, wurde das Aus für bestimmte Steuersparkonstruktionen eingeläutet. Auch die Vergleichbarkeit der einzelnen Investments wurde erhöht: Da auf alle Erträge der gleiche Steuersatz angewendet wird bedeutet eine höhere Brutto-Rendite auch eine höhere Rendite "netto Kasse".

An der Zinsabschlagsteuer entzündet sich inzwischen massive Kritik

Das ursprüngliche Ziel der Zinsabschlagsteuer scheint vollumfänglich erreicht: Nunmehr werden alle Kapitalerträge voll besteuert, die Staatseinnahmen sprudeln kräftig. Allerdings wird insbesondere von Seiten des linken politischen Spektrums immer wieder Kritik laut: Ein einheitlicher Steuersatz würde zu einer Umverteilung von unten nach oben führen, da selbst Milliardäre ebenfalls nur 25 % Abgeltungsteuer zahlen würden. Die Befürworter der Zinsabschlagsteuer (bzw. Abgeltungsteuer) betonen aber, dass schon einmal versteuertes Einkommen bzw. die Erträge daraus noch einmal besteuert werden würden.


Darüber hinaus gibt es im internationalen Bereich zunehmende Bemühungen die Zinsabschlagsteuer nicht mehr als einen großen Zahlungsblock an die Heimatfinanzämter zu überweisen, sondern pro einzelnem Steuerzahler aufgeschlüsselt. Unter dem Begriff des "automatisierten Informationsaustausches" versteckt sich nichts anderes als ein weiterer, einschränkender Eingriff in das Bankgeheimnis.

Damit wären wir wieder fast bei der historischen Art der Besteuerung mit der Ausnahme, dass die Steuern inzwischen automatisch bzw. zwangsweise eingezogen werden würden und der Steuerzahler nicht selbst den Zeitpunkt der Überweisung bestimmen kann. Der Vorteil des anonymen Bezahlens bzw. der "Abgeltung" der Steuerschuld geht damit verloren.

Wesentliche Punkte bei der Zinsabschlagsteuer:

  • Sie wird direkt von der Bank an das Finanzamt überwiesen
  • Umgangssprachlich werden Zinsabschlagsteuer, Quellensteuer und Abgeltungsteuer synonym verwendet
  • Sie setzt den Grundsatz "Bemessungsgrundlage hoch - Steuersätze runter" um
  • Sie war eines der wesentlichen Projekte der ersten Regierungszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel

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