Wirtschaftsprüfung


Kurz & einfach erklärt:

Wirtschaftsprüfung verständlich & knapp definiert

Die Überprüfung der Finanzberichtserstattung von Unternehmen nach den für sie geltenden Standards. Die Wirtschaftsprüfung umfasst die Kontrolle der Buchhaltung und der Bilanzierung.
notes Inhalte

Eine Wirtschaftsprüfung dient dazu, festzustellen, ob ein Unternehmen bzw. dessen Buchhalter die gesamte Finanzberichterstattung innerhalb eines Prüfungszeitraums korrekt durchgeführt haben. Letztere beträgt in der Regel ein Wirtschaftsjahr, das normalerweise mit einem Kalenderjahr übereinstimmt. Die Wirtschaftsprüfung darf ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die dazu durch bestimmte Qualifikationen berechtigt sind.

Sie müssen entweder zugelassene Wirtschaftsprüfer sein ( nach den Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung WPO) oder aber als vereidigte Buchprüfer tätig sein. Eine Wirtschaftsprüfung darf ebenso ausschließlich von einem externen Prüfer durchgeführt werden, der nicht dem geprüften Unternehmen angehört.

Sinn und Zweck einer Wirtschaftsprüfung

Eine Wirtschaftsprüfung wird im Auftrag des Unternehmens selbst durchgeführt. Zweck der Prüfung ist es, eindeutig festzustellen, ob die Finanzberichterstattung korrekt ist, das heißt, ob sie den Standards bezüglich der Rechnungslegungsstandards genügt, die für das jeweilige Unternehmen gelten. Die regelmäßige Wirtschaftsprüfung hat besondere Relevanz für Unternehmen, die Ihrer Rechtsform und Unternehmensgröße nach zur Bilanzierung und damit auch zur sogenannten doppelten Buchführung verpflichtet sind.

Während der Wirtschaftsprüfung werden daher auch die Buchhaltung und die Bilanzierung für den Prüfungszeitraum intensiv betrachtet und hinsichtlich ihrer Korrektheit bewertet. Ziel ist es, nach der Wirtschaftsprüfung feststellen zu können, ob Gewinne und Steuerlasten richtig ausgewiesen wurden, Hinsichtlich dessen hat die Prüfung eine Zahlungsbemessungsfunktion und stellt die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz gegenüber der Steuerbilanz fest. Zudem erfüllt sie die Informationsfunktion gegenüber Mitarbeiter, Geschäftspartnern, Investoren und Aktionären des geprüften Unternehmen, in dem sie diese über die Korrektheit der Finanzberichterstattung informiert.

Was passiert nach der Wirtschaftsprüfung

Nach erfolgter Prüfung erhält das geprüfte Unternehmen vom Prüfer die Ergebnisse und entweder ein uneingeschränktes oder eingeschränktes Prüfestat - oder dieses wird dem Unternehmen aufgrund zu vieler oder zu erheblicher Unstimmigkeiten in der Finanzberichterstattung verweigert. Im Falle einer Verweigerung oder der eingeschränkten Erteilung des Prüfestats hat das betroffene Unternehmen seine Finanzberichterstattung anhand der Prüfungsergebnisse zu korrigieren.

Zusammenfassung Wirtschaftsprüfung

  • untersucht die Korrektheit der Finanzberichterstattung eines Unternehmens
  • darf nur von externen und zugelassenen Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden
  • dient zur Information, der Zahlungsbemessung und der Feststellung eines korrekten Steuerausweises
  • positives Prüfergebnis kann uneingeschränkt oder eingeschränkt erteilt oder komplett verweigert werden

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