Lexikon » Wiederbeschaffungswert
Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Wert, der am Ende der Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstandes für dessen Ersatz bereitzuhalten ist.
Zu beachten ist, dass es sich bei dem Ersatzwirtschaftsgut um ein vergleichbares Gut handeln muss.
Da die Marktentwicklung nicht vorausgesagt werden kann, wird der Wiederbeschaffungswert aus dem Anschaffungswert des vorhandenen Wirtschaftsgutes und einem geschätzten Aufschlag berechnet. Dieser Aufschlag wird begründet durch angenommene Mehrkosten zum Zeitpunkt der Beschaffung des Ersatzwirtschaftsgutes.
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