Werteverzehr


Kurz & einfach erklärt:

Werteverzehr verständlich & knapp definiert

Werteverzehr bezeichnet den Prozess, dass der Marktwert eine Gutes mit zunehmenden Alter und mit Gebrauch über die Zeit sinkt. Dieser Werteverzehr wird buchhalterisch als Abschreibung definiert und erfasst.

Unter dem allgemeinen Werteverzehr wird die Wertminderung eines Gutes verstanden, der sich durch bloßen Gebrauch oder sogar Besitz ergibt. Man stelle sich vor, dass der Kauf eines fabrikneuen Autos schon den Effekt nach sich zieht, dass es ab jetzt nur viel billiger weiter zu verkaufen wäre. Der bloße Heimweg nach dem Kauf schafft die Wertminderung von „neu“ auf „gebraucht“. So extrem wie dieses Beispiel gestaltet sich der Werteverzehr in einem Geschäftsbetrieb freilich nicht. Im Steuerrecht und der Betriebswirtschaftslehre geht man von völlig anderen Gesichtspunkten aus. Die Berechnung des Werteverzehrs erfolgt unabhängig von eventuellen Erlösen für einen Wiederverkauf. Lediglich falls wieder verkauft wird, ist der praktisch erzielte Preis zu verbuchen aber tut ansonsten nichts zur Sache.

Es ist jeweils ein passender Prozentsatz für die normale Abnützung zu berechnen, der vom Finanzamt anerkannt und zur Anwendung für Unternehmer verpflichtend ist. Und das ist der eigentliche Sinn und Zweck für diese Berechnung, denn wie viel man praktisch für einen gebrauchten Gegenstand vom Verkäufer bekommt, ist nicht Gegenstand des Werteverzehrs. Der eventuell mögliche Verkaufspreis hängt von vielen anderen Faktoren ab (Zustand, Verhandlungsgeschick des Verkäufers, Verkaufsplattform etc.), welche hier keine Rolle spielen.

Hier geht es rein um die Abschreibung der Anschaffungen, die ja immer weniger wert werden. Nicht nur der „normale“ Gebrauch nagt am Wert der Sache, sondern auch neue technische Entwicklungen lassen eine bereits getätigte Anschaffung vergleichsweise „alt aussehen“. Der Werteverzehr definiert sich als bewerteter Güter- oder Leistungsverzehr im Leistungserstellungsprozess. Das Ergebnis ist die jeweilige Abschreibung.


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