Vorschusszinsen


Kurz & einfach erklärt:

Vorschusszinsen verständlich & knapp definiert

Die Gebühren, die ein Kunde einem Kreditinstitut zahlen muss, wenn er über ein höheres Guthaben verfügen will, als ihm vertraglich zusteht.
notes Inhalte

Vorschusszinsen sind Gebühren, die ein Kunde bei seinem kontoführenden Kreditinstitut entrichten muss, falls er mehr Geld von seinem Sparkonto verfügen möchte als ihm vertraglich zusteht. Falls der Sparbetrag nicht gekündigt wird, wird für den Zeitraum zur Bestimmung des Vorschusszinses die volle Kündigungsfrist angesetzt. Im Falle einer Kündigung wird lediglich der Zeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist herangezogen. Ein Sparbuch hat eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Höhe des Vorschusszinses ist vertraglich festgelegt und beträgt einen Bruchteil des Guthaben-Zinssatzes.

Freibetrag Vorschusszinsen

Hat ein Kunde eine Sparanlage bei einem Kreditinstitut, bei der er einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro verfügen kann, dann fallen Vorschusszinsen an, sobald der Kunde einen größeren Betrag als 2.000 Euro verfügen möchte oder sobald er im Zuge von mehreren Verfügungen innerhalb eines Monats über den Betrag von 2.000 Euro kommt. Maßgeblich ist hier jeweils der Kalendermonat. Der Kunde muss beispielsweise keine Vorschusszinsen zahlen, wenn er am 31. März 1.500 Euro verfügt und am 1. April nochmals 2.000 Euro. Bei einigen Banken beträgt der Vorschusszins 1/4 des Guthaben-Zinssatzes, bei anderen Kreditinstituten beträgt der Vorschusszins die Hälfte des aktuell gezahlten Zinses.

Beispiel

Falls ein Kunde von seinem Sparkonto 6.000 Euro ungekündigt in einem Kalendermonat verfügen möchte, muss er auf den Differenzbetrag von 4.000 Euro Vorschusszinsen zahlen. Liegt der Vorschusszinssatz bei 0,5 %, muss er 4.000 Euro * 0,5 % * 90 Tage / 360 Tage = 5 Euro zahlen. Der Kunde zahlt in diesem Fall also einen Strafzins in Höhe von 5 Euro.

ZusammenfassungVorschusszinsen

  • Vorschusszinsen sind Strafzinsen, die anfallen, wenn man über einen höheren Betrag verfügen möchte als vertraglich festgelegt
  • Sparbücher haben eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten
  • Die Vorschusszinsen liegen bei einem Bruchteil (meist 1/4 oder 1/2) der aktuell gezahlten Zinsen
  • In der Regel liegt der Freibetrag, auf den keine Vorschusszinsen anfallen, bei 2.000 Euro pro Monat

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